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Nach dem Businessplan: die ersten Schritte zu Geld und Start

Dein Businessplan ist fertig. Jetzt wird aus dem Papier ein Unternehmen. Hier liest du, in welcher Reihenfolge du Finanzierung, Förderung, Anmeldung und die ersten Kunden angehst und was du dabei nicht verpassen darfst.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Geprüft von Pavel Deuble

Gründungsberater · Inhaber von Unternehmenswerk

  • Ca. 8 Min. Lesezeit
  • Aktualisiert am

Nach dem Businessplan kommt zuerst das Geld, dann der Start: Kläre die Finanzierung mit der Bank, beantrage Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, bevor du startest, und melde erst danach dein Gewerbe an. Dann richtest du Konto, Buchhaltung und Versicherungen ein, gewinnst die ersten Kunden und vergleichst jeden Monat Plan und Ist.

Vor dem Start

stellst du Förderanträge und Kreditanträge

150 Tage

Restanspruch auf Arbeitslosengeld für den Gründungszuschuss

12 Monate

Liquidität Monat für Monat im Blick

Mit dem fertigen Plan hast du die größte Vorarbeit geschafft. Jetzt entscheidet die Reihenfolge: Viele Förderungen gibt es nur, wenn du sie vor dem Start beantragst. Wer zuerst das Gewerbe anmeldet und dann zur Agentur für Arbeit geht, setzt den Gründungszuschuss aufs Spiel.

Finanzierung klären

Zeig deinen Plan zuerst denen, die Geld geben sollen. Für einen Kredit ist das meist deine Hausbank, auch bei Förderkrediten der KfW, denn die beantragst du über sie. Den KfW-Förderkredit StartGeld (067) gibt es bis 200.000 €. Stell den Antrag, bevor du mit dem Vorhaben beginnst, also bevor du Verträge unterschreibst oder Ware bestellst.

Im Bankgespräch zählen Kapitalbedarf, Finanzierungsplan und Liquiditätsplan, vor allem aber die Frage, ob du die Raten aus dem laufenden Geschäft zahlen kannst. Nimm Lebenslauf, Angebote für deine Anschaffungen und eine Aufstellung deiner privaten Kosten mit. Wie du dich vorbereitest, steht in Bankgespräch vorbereiten. Welche Bausteine es neben dem Bankkredit gibt, zeigt Gründungsfinanzierung; die Bedingungen des Programms 067 findest du unter KfW-StartGeld.

Tipp: Sprich mit mindestens zwei Banken. Ein zweites Angebot gibt dir einen Vergleich und eine Alternative, falls eine Bank absagt.

Förderung beantragen, bevor du startest

Bekommst du Arbeitslosengeld I, kommt der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit infrage: sechs Monate dein Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat, danach auf erneuten Antrag bis zu neun weitere Monate 300 €. Du brauchst bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die stellt eine fachkundige Stelle aus, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder Bank, und zwar auf Grundlage deines Businessplans.

Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), ist das Jobcenter dein Ansprechpartner. Es kann Einstiegsgeld nach § 16b SGB II zahlen, als Zuschuss zum Grundsicherungsgeld für bis zu 24 Monate. Auch hier gilt: Sprich dein Vorhaben mit dem Jobcenter ab, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst.

Beides sind Ermessensleistungen, einen Anspruch darauf hast du nicht. Ein schlüssiger Plan und vollständige Unterlagen verbessern aber deine Chancen. Die Einzelheiten stehen in unseren Ratgebern Gründungszuschuss beantragen, Tragfähigkeitsbescheinigung und Einstiegsgeld vom Jobcenter.

Wichtig: erst der Antrag, dann das Gewerbe

Meldest du dein Gewerbe an, bevor der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt ist, kann die Agentur deine Selbstständigkeit als schon begonnen werten. Der Zuschuss fällt dann in der Regel weg. Bereite die Anmeldung vor und stimm den Starttermin mit deiner Vermittlungsfachkraft ab.

Die formale Gründung

Sind deine Anträge gestellt, meldest du dich an. Gewerbetreibende gehen zum Gewerbeamt, Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt. Innerhalb eines Monats nach dem Start schickst du außerdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt. Welche Rechtsform passt, wann du ein Gewerbe brauchst und welche Genehmigungen deine Branche verlangt, erklärt unser Ratgeber Existenzgründung: die 8 wichtigsten Fragen.

Geschäftskonto und Buchhaltung

Trenne private und geschäftliche Zahlungen von Anfang an. Als Einzelunternehmer musst du nicht in jedem Fall ein eigenes Geschäftskonto haben, es macht die Buchhaltung aber deutlich einfacher. Für eine GmbH oder UG ist ein eigenes Konto ohnehin nötig. Lege fest, wie du Rechnungen schreibst, Belege ablegst und Zahlungseingänge prüfst, am besten gleich mit einer Buchhaltungssoftware oder zusammen mit einer Steuerberatung.

Welche Pflichten ab dem ersten Tag gelten, von der Kleinunternehmerregelung über die Angaben auf Rechnungen bis zu den Aufbewahrungsfristen, steht in unserem Artikel Pflichten für Gründer.

Versicherungen prüfen

Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind Pflicht, gesetzlich oder privat. Je nach Tätigkeit brauchst du außerdem eine Betriebshaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht. Prüfe, ob du in der Rentenversicherung pflichtversichert bist und ob sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für dich lohnt. Den Antrag dafür stellst du innerhalb von drei Monaten nach dem Start. Einen Überblick gibt der Abschnitt zu Versicherungen in unserem Ratgeber Existenzgründung.

Die ersten Kunden gewinnen

Dein Plan beschreibt Zielgruppe, Preis und Vertriebswege. Setz das jetzt in kleine, feste Schritte um: ein Google-Unternehmensprofil, eine einfache Website mit Impressum und Datenschutzerklärung, Profile dort, wo deine Kunden suchen. Sprich dein Netzwerk an, also frühere Kollegen, Lieferanten und Vereine. Die ersten Aufträge kommen oft über Empfehlungen.

Setz dir für die ersten Wochen ein Wochenziel, zum Beispiel zehn Gespräche oder fünf Angebote. Notiere bei jeder Anfrage, woher sie kommt. Nach drei Monaten siehst du, welcher Kanal trägt, und steckst Zeit und Geld dorthin.

Liquidität: Plan und Ist abgleichen

Dein Liquiditätsplan aus dem Businessplan wird jetzt zum Werkzeug. Trag jeden Monat die echten Zahlen neben die geplanten: Einzahlungen, Auszahlungen, Kontostand. Weicht etwas ab, such den Grund. Zahlen Kunden später als gedacht? Sind Kosten höher? So siehst du einen Engpass Wochen vorher und kannst gegensteuern.

Leg Rücklagen für Steuern an, vor allem für Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach deinen Angaben im Fragebogen fest. Wie die Teilpläne zusammenhängen, zeigt unsere Anleitung Finanzplan erstellen.

Tipp: Geh einmal pro Woche deine offenen Rechnungen durch und erinnere freundlich, sobald eine fällig ist. Geld, das zu spät kommt, fehlt dir, wenn Miete und Raten anstehen.

Begleitung durch ein AVGS-Gründercoaching

Du musst die ersten Schritte nicht allein gehen. Bist du arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Gründercoaching mit einem AVGS fördern, einem Gutschein nach § 45 SGB III. Mit schriftlich bewilligtem Gutschein trägst du keinen Eigenanteil.

Das Coaching läuft einzeln und online über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH. Wir gehen mit dir Finanzierung, Förderanträge, Buchhaltung, Marketing und die ersten Kunden durch. Am meisten bringt es, wenn es vor dem Start beginnt, denn dann fließt es noch in Bankgespräch und Anträge ein. Der Gutschein ist eine Ermessensleistung; wie du ihn bekommst, erklärt unsere Seite AVGS-Coaching.

Checkliste: deine ersten 30, 60 und 90 Tage

Die Zeiträume zählen ab dem Tag, an dem dein Businessplan fertig ist. Das ist eine Orientierung: Bearbeitungszeiten von Bank, Agentur oder Jobcenter können sie verschieben.

Zum Abhaken

Tag 1 bis 30: Geld sichern

  • Bankgespräche vereinbaren und führen
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
  • Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen
  • Förderkredit über die Hausbank beantragen
  • Starttermin festlegen und abstimmen

Tag 31 bis 60: starten

  • Gewerbe anmelden oder das Finanzamt informieren
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung senden
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Buchhaltung und Rechnungsvorlage einrichten
  • Versicherungen abschließen

Tag 61 bis 90: Kunden und Kontrolle

  • Unternehmensprofil und Website online stellen
  • Wochenziel für Kundengespräche halten
  • Erste Rechnungen schreiben und nachhalten
  • Plan und Ist im Liquiditätsplan vergleichen
  • Rücklage für Steuern bilden

Die nächsten Schritte mit Begleitung gehen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Finanzierung und Förderung zu deinem Plan passen und ob ein AVGS-Gründercoaching für dich infrage kommt.

Häufige Fragen

Melde ich das Gewerbe vor oder nach dem Antrag auf Gründungszuschuss an?

Nach dem Antrag. Der Gründungszuschuss muss beantragt sein, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Meldest du das Gewerbe vorher an, kann dich das den Zuschuss kosten. Auf die Bewilligung musst du nicht warten. Startest du vor dem Bescheid, trägst du aber das Risiko: Lehnt die Agentur ab, hast du weder Zuschuss noch Arbeitslosengeld. Den Starttermin stimmst du am besten mit deiner Vermittlungsfachkraft ab.

Muss ich den Businessplan nach dem Start aktuell halten?

Ja, als Arbeitsgrundlage. Vergleiche jeden Monat Plan und Ist im Liquiditätsplan und überarbeite den Plan, wenn sich Preise, Kosten oder dein Angebot deutlich ändern, spätestens einmal im Jahr. Für einen weiteren Kredit oder die zweite Phase des Gründungszuschusses musst du ohnehin zeigen, wie dein Geschäft läuft.

Was will die Bank nach dem Businessplan sehen?

Die Bank will wissen, ob du den Kredit zurückzahlen kannst. Dafür schaut sie auf Kapitalbedarf und Finanzierungsplan, den Liquiditätsplan für mindestens zwölf Monate, die Rentabilitätsvorschau, deine Qualifikation und mögliche Sicherheiten. Dazu kommen Selbstauskunft, Lebenslauf und Angebote für die geplanten Anschaffungen.

Brauche ich für den Start eine Steuerberatung?

Vorgeschrieben ist sie nicht. Eine Einnahmenüberschussrechnung kannst du selbst machen, wenn du dich einarbeitest. Am Anfang lohnt sich eine Beratung aber oft, etwa beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, bei der Wahl der Rechtsform und bei der Frage, ob die Kleinunternehmerregelung zu dir passt.

Was tue ich, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Frag nach den Gründen und prüfe, ob du deinen Plan nachbessern kannst. Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ohne Zuschuss kann ein kleinerer Start oder ein Förderkredit über die Hausbank die Lücke schließen.

Externe Links zu offiziellen Stellen prüfen wir bei jeder Aktualisierung dieser Seite (Datum siehe oben). Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.

Passende Leistung

AVGS-Gründercoaching

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 92 Bewertungen.

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