Zum Hauptinhalt springen

Unternehmenswerk

Gründungszuschuss beantragen

Der Antrag ist kein Formular-Akt, sondern ein Prozess mit klaren Schritten und Fristen. So gehen Sie strukturiert vor.

Das Wichtigste zuerst: Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Und Sie brauchen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I. Beginnen Sie deshalb mit 8–12 Wochen Vorlauf.

Der Ablauf in 5 Schritten

1

ALG-I-Anspruch prüfen

Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Diese Frist ist ein hartes Limit; ohne sie ist der Gründungszuschuss nicht möglich. Prüfen Sie Ihren Restanspruch frühzeitig im Bewilligungsbescheid.

2

Geschäftsidee durchrechnen

Konkretisieren Sie Ihr Vorhaben: Zielgruppe, Angebot, Preise und die zu erwartenden Umsätze. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich angelegt sein (mindestens 15 Stunden pro Woche).

3

Businessplan & Finanzplan erstellen

Der Businessplan ist das Herzstück des Antrags. Er muss die Tragfähigkeit belegen, mit realistischer Planung von Umsatz, Kosten und Liquidität. Genau hier entscheidet sich oft Bewilligung oder Ablehnung.

4

Fachkundige Stellungnahme einholen

Eine zugelassene Stelle muss die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bestätigen, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder ein BAFA-registrierter Berater. Holen Sie diese Stellungnahme rechtzeitig ein, sie braucht Vorlauf.

5

Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen

Reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen ein, zwingend VOR Aufnahme der Selbstständigkeit. Wer das Gewerbe vorher anmeldet, verliert in der Regel den Anspruch.

Tipp: Bereiten Sie den Antrag im geförderten Coaching vor

Businessplan, Finanzplan und fachkundige Stellungnahme entscheiden über die Bewilligung. Über ein AVGS-Gründercoaching erarbeiten wir das mit Ihnen, für ALG-I-Empfänger zu 100 % gefördert. Ihre AVGS-Anfrage erstellen Sie in einer Minute selbst, und beim Beantragen helfen wir Ihnen persönlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung vergehen typischerweise 4–6 Wochen. Bei Rückfragen oder Nachforderungen kann es sich auf 8–12 Wochen verlängern. Die Agentur prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, die Tragfähigkeit des Businessplans und Ihre persönliche Eignung. Bleiben Sie in dieser Zeit gut erreichbar, denn reaktionsschnelle Antragsteller werden bevorzugt bearbeitet.

Was die Agentur für Arbeit prüft

  • Erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen (ALG I, 150 Tage, hauptberuflich)?
  • Ist die Geschäftsidee tragfähig und realistisch kalkuliert?
  • Bringen Sie die persönliche und fachliche Eignung mit?
  • Liegt eine schlüssige fachkundige Stellungnahme vor?

Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, gibt es keinen Automatismus. Eine saubere Vorbereitung – Businessplan, Finanzplan und fachkundige Stellungnahme aus einer Hand – ist der wirksamste Hebel für eine Bewilligung.

Phase 2: die Verlängerung gesondert beantragen

Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen (§ 94 SGB III): In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang Ihr ALG I weiter plus 300 € monatlich. Phase 2 – neun weitere Monate à 300 € – ist kein Automatismus: Sie müssen sie separat beantragen und dabei nachweisen, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit intensiv und hauptberuflich ausüben (z. B. über Auftragslage, Umsätze, Tätigkeitsnachweise). Stellen Sie den Antrag auf Phase 2 rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate.

Achtung bei Eigenkündigung: Wer den Job selbst kündigt, ohne wichtigen Grund, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III). Die Sperrzeit verkürzt Ihren ALG-I-Anspruch und kann damit die nötigen 150 Tage Restanspruch gefährden. Sichern Sie zuerst Ihren Anspruch, bevor Sie kündigen.

Diese Unterlagen reichen Sie ein

  • Ausgefülltes Antragsformular der Agentur für Arbeit
  • Businessplan mit Finanz- und Liquiditätsplan
  • Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Gewerbeanmeldung – aber erst NACH der Antragstellung

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Liste finden Sie in unserer Antrags-Checkliste.

Häufige Fragen zur Beantragung

Mindestens 150 Tage zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ohne diesen Restanspruch ist der Gründungszuschuss ausgeschlossen.

Ja, zwingend vor Aufnahme der Selbstständigkeit. Wer das Gewerbe vorher anmeldet, verliert in der Regel den Anspruch.

Typischerweise 4–6 Wochen, bei Rückfragen 8–12 Wochen. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Entscheidung.

Nein. Die zweite Phase (9 Monate × 300 €) müssen Sie separat beantragen und Ihre Geschäftstätigkeit nachweisen.

Nein, es ist eine Ermessensleistung. Eine saubere Vorbereitung (Businessplan, Finanzplan, fachkundige Stellungnahme) erhöht die Bewilligungschance deutlich.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.

Mehr zum Gründungszuschuss

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen – kostenlos und unverbindlich.

In 30 Minuten klären wir, ob der Gründungszuschuss für Sie infrage kommt, und zeigen Ihnen den nächsten Schritt.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner