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Unternehmenswerk

Förderung der Agentur für Arbeit

Gründungs­zuschuss 2026

Der Gründungszuschuss hilft ALG-I-Empfängern beim Start in die Selbstständigkeit, steuerfrei und ohne Rückzahlung. Hier erfahren Sie Höhe, Voraussetzungen und den Weg zum bewilligten Antrag.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Geprüft von Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater

bis ~20.000 €

Förderung gesamt

15 Monate

in zwei Phasen

steuerfrei

keine Rückzahlung

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Förderung der Agentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III, die ALG-I-Empfänger beim Schritt in die Selbstständigkeit finanziell absichert. Er muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.

Ziel ist es, den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Startphase zu sichern, solange das junge Unternehmen noch keine ausreichenden Einnahmen erwirtschaftet. Weil die Agentur im Ermessen entscheidet, sind ein tragfähiger Businessplan und eine überzeugende fachkundige Stellungnahme der Schlüssel zur Bewilligung, weshalb viele Gründer ihren Businessplan erstellen lassen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In Phase 1 (6 Monate) erhalten Sie Ihren letzten ALG-I-Satz plus 300 € pro Monat; in Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate) nur noch die 300 €. Über 15 Monate kommen so, je nach ALG-I-Höhe, rund 13.500 € bis etwa 20.000 € zusammen.

Die Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen ALG-I-Satz und wird in zwei Phasen gezahlt:

PhaseDauerFörderung / Monat
Phase 16 MonateALG-I-Satz + 300 € Pauschale
Phase 2 (auf Antrag)bis 9 Monate300 € Pauschale

Rechenbeispiel: Bei 1.500 € ALG I ergeben sich über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 €. Die 300-€-Pauschale ist für Ihre soziale Absicherung gedacht und wird in Phase 2 nur auf erneuten Antrag mit Tätigkeitsnachweis gezahlt.

Quellen:
Gründungszuschuss-Rechner

Schätzen Sie in 30 Sekunden, wie viel Gründungszuschuss Sie über 15 Monate erhalten könnten.

Ihre Angaben
Phase 1 · Monate 1–6
ALG I weiter (mtl.)
+ Pauschale Sozialversicherung 300 €
Summe pro Monat
Phase 1 gesamt (6 Monate)
Phase 2 · Monate 7–15 (auf Antrag)
9 × 300 € Pauschale 2.700 €
Mögliche Gesamtförderung (15 Mon.)

Grundlage: § 93 / § 94 SGB III. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung, hauptberufliche und tragfähige Selbstständigkeit sowie eine fachkundige Stellungnahme. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Beratung. Stand: Juni 2026.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen Arbeitslosengeld I beziehen, bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben, hauptberuflich (≥ 15 h/ Woche) gründen und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stellungnahme belegen.

Fachkundige Stellen sind nach § 93 Abs. 2 SGB III insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Wir bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bestätigen kann. Alle Details im Ratgeber Tragfähigkeitsbescheinigung.

Bürgergeld / ALG II? Dann ist der Gründungszuschuss nicht möglich. Stattdessen kommt das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II vom Jobcenter infrage (bis zu 24 Monate). Ein AVGS-Coaching ist davon unabhängig nutzbar. Ob Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit möglich ist, lesen Sie hier.

Quellen:

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Stellen Sie den Antrag immer vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit: mit Businessplan, Finanzplan und fachkundiger Stellungnahme. In fünf Schritten:

Den vollständigen Ablauf inklusive Formularen und Fristen finden Sie unter Gründungszuschuss beantragen.

Quellen:

Die 6 häufigsten Fehler beim Gründungszuschuss-Antrag

Die meisten Ablehnungen haben dieselben Ursachen: unklare Voraussetzungen, ein schwacher Businessplan und eine unrealistische Finanzplanung. Wer sie kennt, vermeidet sie.

1
Unklare Voraussetzungen

Viele wissen nicht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen – etwa 150 Tage ALG-I-Restanspruch bei Gründung.

2
Fehler im Businessplan

Ein unstrukturierter oder unvollständiger Businessplan ist der häufigste Ablehnungsgrund.

3
Unrealistische Finanzplanung

Zu optimistische Umsätze oder vergessene Kosten wecken Zweifel an der Tragfähigkeit.

4
Fehlende Unterlagen

Fehlende Nachweise verzögern den Antrag unnötig.

5
Keine klare Struktur

Die Anforderungen der Agentur für Arbeit überfordern viele Gründer.

6
Zeitdruck durch ALG-I-Anspruch

Der Antrag muss rechtzeitig vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.

Wie Sie jeden dieser Fehler konkret vermeiden, lesen Sie ausführlich unter Gründungszuschuss: die 7 häufigsten Fehler vermeiden.

Förderung aus einer Hand: AVGS vor der Gründung, BAFA danach

Bei uns kommt die Förderung aus einer Hand: vor der Gründung ein zu 100 % gefördertes AVGS-Gründercoaching, zum Start der Gründungszuschuss, und nach der Gründung die BAFA-geförderte Unternehmensberatung. Alles beim selben Berater, ohne Anbieter­wechsel.

Vor der Gründung

AVGS-Gründercoaching

Businessplan, Finanzplan und fachkundige Vorbereitung, über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu 100 % gefördert.

Zum Start

Gründungszuschuss

Steuerfreie Starthilfe der Agentur für Arbeit für Ihren Lebensunterhalt in den ersten 15 Monaten.

Nach der Gründung

BAFA-Beratung

50–80 % Zuschuss zur Unternehmensberatung für bereits am Markt tätige Unternehmen, für Wachstum und Stabilisierung.

Diese durchgängige Begleitung gibt es bei den meisten Anbietern nicht aus einer Hand. Zum Abschluss des Coachings erhalten Sie zudem ein Teilnahmezertifikat über die absolvierten Inhalte, ein Nachweis, der Ihre Vorbereitung dokumentiert.

Quellen:

Gründerinnen und Gründer, die wir zum Gründungszuschuss begleitet haben

Giovanni Montefusco

Alltagsbegleitung · Köln

Kaum betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse, Unsicherheit bei Businessplan und Finanzplanung. Gemeinsam entwickelten wir eine klare Struktur und vermittelten die Grundlagen der Finanzverwaltung.

„Dank des Coachings verfüge ich heute über solide Grundkenntnisse der Finanzverwaltung.“

Christina Viehmann

Bio- und Naturkostladen · Fritzlar

Nach einem Jobverlust die Übernahme eines Ladens, unsicher bei Finanzierung, Businessplan und Gründungszuschuss. Wir erstellten den Businessplan und begleiteten die Beantragung erfolgreich.

„Dank der Hilfe von Herrn Deuble und seinem Team fühlte ich mich bereit, den Schritt zu wagen.“

Peter Baldowski

IT-Beratung · Bremen

Langjähriger IT-Spezialist ohne Erfahrung mit Businessplänen und Fördermitteln. Wir entwickelten einen professionellen Businessplan und bereiteten alle Unterlagen für die Agentur für Arbeit vor.

„Die professionelle Unterstützung und schnelle Kommunikation waren entscheidend.“

Video-Stimmen

Erfahrungen aus erster Hand

Sehen Sie, wie Gründerinnen und Gründer den Weg in die geförderte Selbstständigkeit erlebt haben, mit Klarnamen und auf Wunsch nachprüfbar.

Dirk Heidbreder – Marketing
Dirk Heidbreder – Marketing 3:02 min
Dmitrij Ramenski – Handwerk
Dmitrij Ramenski – Handwerk 2:48 min
Lisa Fischer – Onlineshop
Lisa Fischer – Onlineshop 2:18 min
Muhammed Aycicek – Gebäudeservice
Muhammed Aycicek – Gebäudeservice 2:39 min
Vorschaubild Colin – Timekeepers, Uhren & E-Commerce
Colin – Timekeepers 2:08 min
Vorschaubild Anika Franke – Coaching & Beratung
Anika Franke – Coaching & Beratung 2:46 min
Vorschaubild Lisa Morgen – Coach & Mentorin
Lisa Morgen – Coach & Mentorin 3:24 min
Vorschaubild Sara Meyerhöfer – Steuerberatung
Sara Meyerhöfer – Steuerberatung 3:05 min
Vorschaubild Silke Woitas-Krüder – Autozentrum WK
Silke Woitas-Krüder – Autozentrum WK 4:13 min
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Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III. Er unterstützt ALG-I-Empfängerinnen und -Empfänger beim Schritt in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG) und muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist allerdings kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensleistung.

In Phase 1 (6 Monate) erhalten Sie Ihren bisherigen ALG-I-Satz plus 300 € Sozialpauschale pro Monat (§ 94 Abs. 1 SGB III). In Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate, auf erneuten Antrag) nur die 300 € pro Monat (§ 94 Abs. 2 SGB III). Bei 1.500 € ALG I sind das über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 €, maximal etwa 20.000 €.

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall (§ 93 Abs. 1 SGB III). Genau deshalb sind ein überzeugender Businessplan und eine fundierte fachkundige Stellungnahme so entscheidend.

In der Regel nein: Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Ohne ALG-I-Bezug ist der Gründungszuschuss ausgeschlossen. Wann eine kurze Arbeitslosigkeit als Brücke sinnvoll ist und welche Fehler Sie dabei vermeiden müssen, lesen Sie unter „Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit & 7 Fehler“.

Phase 2 wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen sie erneut beantragen und anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich und nachhaltig läuft (§ 94 Abs. 2 SGB III). Dann gibt es bis zu 9 Monate lang weiter die 300-€-Pauschale.

Nein, der Gründungszuschuss ist ausschließlich für ALG-I-Empfänger. Wer Bürgergeld (ALG II) bezieht, kann beim Jobcenter das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen (bis zu 24 Monate). Ein AVGS-Coaching ist unabhängig davon möglich.

Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG) und muss nicht zurückgezahlt werden. Er unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt, kann also den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte erhöhen.

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung typischerweise 4–6 Wochen, bei Rückfragen auch 8–12 Wochen. Weil die Vorbereitung 4–8 Wochen dauert, sollten Sie mit 8–12 Wochen Vorlauf starten.

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Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.

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