Förderung der Agentur für Arbeit
Gründungszuschuss 2026
Der Gründungszuschuss hilft ALG-I-Empfängern beim Start in die Selbstständigkeit, steuerfrei und ohne Rückzahlung. Hier erfahren Sie Höhe, Voraussetzungen und den Weg zum bewilligten Antrag.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
- AZAV-zertifiziert (Z-000392-2)
- BAFA-registriert · ID 191790
- Stand: 19. Juni 2026
Förderung gesamt
in zwei Phasen
keine Rückzahlung
Auf dieser Seite
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Förderung der Agentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III, die ALG-I-Empfänger beim Schritt in die Selbstständigkeit finanziell absichert. Er muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.
Ziel ist es, den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Startphase zu sichern, solange das junge Unternehmen noch keine ausreichenden Einnahmen erwirtschaftet. Weil die Agentur im Ermessen entscheidet, sind ein tragfähiger Businessplan und eine überzeugende fachkundige Stellungnahme der Schlüssel zur Bewilligung, weshalb viele Gründer ihren Businessplan erstellen lassen.
- § 93 SGB III
- § 3 Nr. 2a EStG
- arbeitsagentur.de
- Stand: 19.06.2026
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In Phase 1 (6 Monate) erhalten Sie Ihren letzten ALG-I-Satz plus 300 € pro Monat; in Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate) nur noch die 300 €. Über 15 Monate kommen so, je nach ALG-I-Höhe, rund 13.500 € bis etwa 20.000 € zusammen.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen ALG-I-Satz und wird in zwei Phasen gezahlt:
| Phase | Dauer | Förderung / Monat |
|---|---|---|
| Phase 1 | 6 Monate | ALG-I-Satz + 300 € Pauschale |
| Phase 2 (auf Antrag) | bis 9 Monate | 300 € Pauschale |
Rechenbeispiel: Bei 1.500 € ALG I ergeben sich über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 €. Die 300-€-Pauschale ist für Ihre soziale Absicherung gedacht und wird in Phase 2 nur auf erneuten Antrag mit Tätigkeitsnachweis gezahlt.
- § 94 SGB III
- arbeitsagentur.de
- Stand: 19.06.2026
Schätzen Sie in 30 Sekunden, wie viel Gründungszuschuss Sie über 15 Monate erhalten könnten.
Grundlage: § 93 / § 94 SGB III. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung, hauptberufliche und tragfähige Selbstständigkeit sowie eine fachkundige Stellungnahme. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Beratung. Stand: Juni 2026.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen Arbeitslosengeld I beziehen, bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben, hauptberuflich (≥ 15 h/ Woche) gründen und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stellungnahme belegen.
- Bezug von Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld / ALG II)
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
- Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 15 Stunden/Woche)
- Persönliche und fachliche Eignung
- Tragfähiger Businessplan mit belastbarem Finanzplan
- Fachkundige Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Fachkundige Stellen sind nach § 93 Abs. 2 SGB III insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Wir bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bestätigen kann. Alle Details im Ratgeber Tragfähigkeitsbescheinigung.
Bürgergeld / ALG II? Dann ist der Gründungszuschuss nicht möglich. Stattdessen kommt das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II vom Jobcenter infrage (bis zu 24 Monate). Ein AVGS-Coaching ist davon unabhängig nutzbar. Ob Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit möglich ist, lesen Sie hier.
- § 93 SGB III
- § 16b SGB II
- Stand: 19.06.2026
Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?
Stellen Sie den Antrag immer vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit: mit Businessplan, Finanzplan und fachkundiger Stellungnahme. In fünf Schritten:
- ALG-I-Anspruch prüfen: bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch
- Geschäftsidee entwickeln und durchrechnen
- Businessplan und Finanzplan erstellen
- Fachkundige Stellungnahme einholen (IHK, Handwerkskammer, Fachverband oder Kreditinstitut)
- Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen, vor Aufnahme der Selbstständigkeit
Den vollständigen Ablauf inklusive Formularen und Fristen finden Sie unter Gründungszuschuss beantragen.
- § 93 SGB III
- arbeitsagentur.de
- Stand: 19.06.2026
Die 6 häufigsten Fehler beim Gründungszuschuss-Antrag
Die meisten Ablehnungen haben dieselben Ursachen: unklare Voraussetzungen, ein schwacher Businessplan und eine unrealistische Finanzplanung. Wer sie kennt, vermeidet sie.
Viele wissen nicht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen – etwa 150 Tage ALG-I-Restanspruch bei Gründung.
Ein unstrukturierter oder unvollständiger Businessplan ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Zu optimistische Umsätze oder vergessene Kosten wecken Zweifel an der Tragfähigkeit.
Fehlende Nachweise verzögern den Antrag unnötig.
Die Anforderungen der Agentur für Arbeit überfordern viele Gründer.
Der Antrag muss rechtzeitig vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.
Wie Sie jeden dieser Fehler konkret vermeiden, lesen Sie ausführlich unter Gründungszuschuss: die 7 häufigsten Fehler vermeiden.
Förderung aus einer Hand: AVGS vor der Gründung, BAFA danach
Bei uns kommt die Förderung aus einer Hand: vor der Gründung ein zu 100 % gefördertes AVGS-Gründercoaching, zum Start der Gründungszuschuss, und nach der Gründung die BAFA-geförderte Unternehmensberatung. Alles beim selben Berater, ohne Anbieterwechsel.
Vor der Gründung
AVGS-Gründercoaching
Businessplan, Finanzplan und fachkundige Vorbereitung, über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu 100 % gefördert.
Zum Start
Gründungszuschuss
Steuerfreie Starthilfe der Agentur für Arbeit für Ihren Lebensunterhalt in den ersten 15 Monaten.
Nach der Gründung
BAFA-Beratung
50–80 % Zuschuss zur Unternehmensberatung für bereits am Markt tätige Unternehmen, für Wachstum und Stabilisierung.
Diese durchgängige Begleitung gibt es bei den meisten Anbietern nicht aus einer Hand. Zum Abschluss des Coachings erhalten Sie zudem ein Teilnahmezertifikat über die absolvierten Inhalte, ein Nachweis, der Ihre Vorbereitung dokumentiert.
- § 93 SGB III
- bafa.de
- Stand: 19.06.2026
Offizielle Quellen, Merkblätter & Flyer
Die maßgeblichen Primärquellen zum Nachlesen: Merkblätter und Programmseiten der zuständigen Förderstellen sowie die einschlägigen Gesetzestexte.
Externe Links zu offiziellen Stellen, geprüft am 19.06.2026. Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
Alles zum Antrag im Detail
Vertiefen Sie die einzelnen Aspekte: vom Ablauf über die häufigsten Fehler bis zur vollständigen Unterlagen-Checkliste.
Der Ablauf Schritt für Schritt, von der Vorbereitung bis zur Bewilligung.
Geht der Zuschuss ohne Arbeitslosigkeit? Und die 7 Stolpersteine, die zur Ablehnung führen.
Alle Unterlagen für einen vollständigen Antrag auf einen Blick.
Wer gefördert wird und wie Sie Ihre Bewilligungschance erhöhen.
Gründungszuschuss in Ihrer Stadt
Gründerinnen und Gründer, die wir zum Gründungszuschuss begleitet haben
Alltagsbegleitung · Köln
Kaum betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse, Unsicherheit bei Businessplan und Finanzplanung. Gemeinsam entwickelten wir eine klare Struktur und vermittelten die Grundlagen der Finanzverwaltung.
„Dank des Coachings verfüge ich heute über solide Grundkenntnisse der Finanzverwaltung.“
Bio- und Naturkostladen · Fritzlar
Nach einem Jobverlust die Übernahme eines Ladens, unsicher bei Finanzierung, Businessplan und Gründungszuschuss. Wir erstellten den Businessplan und begleiteten die Beantragung erfolgreich.
„Dank der Hilfe von Herrn Deuble und seinem Team fühlte ich mich bereit, den Schritt zu wagen.“
IT-Beratung · Bremen
Langjähriger IT-Spezialist ohne Erfahrung mit Businessplänen und Fördermitteln. Wir entwickelten einen professionellen Businessplan und bereiteten alle Unterlagen für die Agentur für Arbeit vor.
„Die professionelle Unterstützung und schnelle Kommunikation waren entscheidend.“
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Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III. Er unterstützt ALG-I-Empfängerinnen und -Empfänger beim Schritt in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG) und muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist allerdings kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensleistung.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In Phase 1 (6 Monate) erhalten Sie Ihren bisherigen ALG-I-Satz plus 300 € Sozialpauschale pro Monat (§ 94 Abs. 1 SGB III). In Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate, auf erneuten Antrag) nur die 300 € pro Monat (§ 94 Abs. 2 SGB III). Bei 1.500 € ALG I sind das über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 €, maximal etwa 20.000 €.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall (§ 93 Abs. 1 SGB III). Genau deshalb sind ein überzeugender Businessplan und eine fundierte fachkundige Stellungnahme so entscheidend.
Bekomme ich den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit?
In der Regel nein: Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Ohne ALG-I-Bezug ist der Gründungszuschuss ausgeschlossen. Wann eine kurze Arbeitslosigkeit als Brücke sinnvoll ist und welche Fehler Sie dabei vermeiden müssen, lesen Sie unter „Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit & 7 Fehler“.
Was passiert nach den ersten 6 Monaten?
Phase 2 wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen sie erneut beantragen und anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich und nachhaltig läuft (§ 94 Abs. 2 SGB III). Dann gibt es bis zu 9 Monate lang weiter die 300-€-Pauschale.
Bekomme ich als Bürgergeld-Empfänger den Gründungszuschuss?
Nein, der Gründungszuschuss ist ausschließlich für ALG-I-Empfänger. Wer Bürgergeld (ALG II) bezieht, kann beim Jobcenter das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen (bis zu 24 Monate). Ein AVGS-Coaching ist unabhängig davon möglich.
Muss ich den Gründungszuschuss versteuern oder zurückzahlen?
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG) und muss nicht zurückgezahlt werden. Er unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt, kann also den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte erhöhen.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung typischerweise 4–6 Wochen, bei Rückfragen auch 8–12 Wochen. Weil die Vorbereitung 4–8 Wochen dauert, sollten Sie mit 8–12 Wochen Vorlauf starten.
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Über den Autor
Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk
Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.