Tool · BAFA-Förderung
BAFA-Fördersatz-Rechner
Wählen Sie das Bundesland Ihres Unternehmenssitzes und sehen Sie sofort, ob Sie 50 % oder 80 % Zuschuss auf Ihre Beratungskosten erhalten – und was am Ende Ihr Eigenanteil ist.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
- AZAV-zertifiziert (Z-000392-2)
- BAFA-registriert · ID 191790
- Stand: 19. Juni 2026
In 20 Sekunden: Welcher Fördersatz für Ihren Standort gilt – und was Sie selbst zahlen.
Stand 2026 (Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026). Förderfähig sind max. 3.500 €Beratungskosten; Zuschuss 50 % (max. 1.750 €) bzw. 80 % (max. 2.800 €) je nach Standort. Über die Bewilligung entscheidet die BAFA. Der Antrag muss stets vor Beratungsbeginn gestellt werden. Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine Beratung.
Häufige Fragen zum BAFA-Fördersatz
Bekomme ich 50 % oder 80 % BAFA-Zuschuss?
Der Fördersatz richtet sich nach dem Sitz Ihres Unternehmens. In den alten Bundesländern gelten in der Regel 50 %, in den neuen Bundesländern 80 %. Es gibt Ausnahmen: In der Region Lüneburg und Trier sind es 80 %, in der Region Leipzig 50 %. Den genauen Satz prüfen wir anhand Ihrer PLZ.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind die Beratungshonorare bis zu einer Bemessungsgrundlage von 3.500 €. Bei 50 % erhalten Sie also maximal 1.750 €, bei 80 % maximal 2.800 € Zuschuss je Beratung. Liegen Ihre Kosten über 3.500 €, tragen Sie den übersteigenden Teil selbst.
Wie genau ist der Rechner?
Er liefert eine unverbindliche Orientierung nach dem Stand 2026 (Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026). Über die Bewilligung und den konkreten Fördersatz entscheidet die BAFA. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Förderfähigkeit und übernehmen den Antrag.
Muss ich die Förderung vor der Beratung beantragen?
Ja. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über die BAFA gestellt werden – eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wir übernehmen die Antragstellung als BAFA-gelisteter Berater für Sie.