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Unternehmenswerk

BAFA-geförderte Unternehmensberatung

BAFA-Förderung für Ihre Unternehmensberatung

Bis zu 80 % Zuschuss auf Ihre Beratungskosten, für KMU und Freiberufler. Als BAFA-gelisteter Berater übernehmen wir Antrag, Beratung und Abrechnung – Sie müssen nur gegenlesen.

ID 191790

BAFA-gelistet

bis 80 %

Zuschuss

4,9

bei Google

Seit 2018

Erfahrung

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

4,9 Sterne

five-star

64 Google-Bewertungen

bis 80 %

BAFA-Zuschuss

Akkreditiert in drei staatlichen Förderverzeichnissen

Akkreditierungs-Emblem in Schwarz-Rot-Gold

BAFA-Beraterregister

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Pavel Deuble, Berater-ID 191790

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

KfW-Partnerportal

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Eingetragener Partner (Steuer- & Unternehmensberater)

GZQ Certification – Trägerzulassung AZAV

KURSNET der Bundesagentur für Arbeit

AZAV-zertifizierte Maßnahmen über Schwesterfirma

UW Unternehmensweg GmbH (Träger-Zertifikat Z-000392-2)

In der Praxis: Seit 2018 über 750 Projekte begleitet, darunter über 500 erfolgreiche Gründungen; rund 98 % der von uns begleiteten Gründungszuschuss-Anträge wurden bewilligt (Stand 2026, intern dokumentiert).

BAFA-geförderte Unternehmensberatung
Pavel Deuble, Inhaber von Unternehmenswerk

Wir sichern Ihren BAFA-Zuschuss – Sie konzentrieren sich auf Ihr Business.

In 3 kurzen Schritten zum kostenlosen Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit – Antrag und Abrechnung übernehmen wir.

  1. 1 Ihr Anliegen
  2. 2 Ihre Daten
  3. 3 Fertig

Wobei können wir Sie unterstützen?

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Klar, verständlich und umsetzbar

4,9/5

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500+

Gründungen seit 2018

Was ist die BAFA-Beratungsförderung?

Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern. Gefördert werden die Honorarkosten einer qualifizierten Unternehmensberatung. Sie zahlen also nur einen Teil selbst.

Voraussetzung: Die Beratung muss durch einen bei der BAFA gelisteten Berater erfolgen. Genau das sind wir, mit der Berater-ID 191790.

Wie hoch ist der Zuschuss? (Stand 2026)

Welcher Fördersatz für Ihren Standort gilt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Die genannten Werte entsprechen dem Stand 2026; die Förderrichtlinie kann sich ändern.

Die Förderung richtet sich nach Ihrem Unternehmenssitz. Aktuelle Eckdaten der Förderrichtlinie (gültig bis 31.12.2026):

  • Fördersatz: 50 % oder 80 % der Beratungskosten, je nach Unternehmenssitz
  • Bemessungsgrundlage: einheitlich bis zu 3.500 € förderfähige Beratungskosten
  • Bis zu 5 geförderte Beratungen je Unternehmen, maximal 2 pro Jahr
  • Seit 11/2025 zählen für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller die Bruttokosten

Wer wird gefördert?

Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gelten gesonderte Bedingungen. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit vorab, ganz unverbindlich.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Jung- wie Bestandsunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Wozu können Sie sich beraten lassen?

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In der Praxis begleiten wir vor allem:

  • Strategie, Positionierung und Geschäftsmodell
  • Finanzierung, Liquidität und Vorbereitung auf Bankgespräche
  • Marketing, Vertrieb und Digitalisierung
  • Organisation, Prozesse und Kostenstruktur
  • Wachstum, Investitionen und Unternehmensnachfolge

Antrag und Abrechnung? Übernehmen wir – Sie lesen nur gegen

Der eigentliche Aufwand bei der BAFA-Förderung ist die Bürokratie: der Online-Antrag im BAFA-Portal vor Beratungsbeginn und am Ende der Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Rechnung. Genau das nehmen wir Ihnen ab.

Wir bereiten den Förderantrag und später die komplette Abrechnung (Verwendungsnachweis) für Sie vor. Sie müssen nichts weiter tun, als die Unterlagen gegenzulesen und freizugeben – um alle Formalitäten kümmern wir uns. So fließt der Zuschuss reibungslos und Sie verlieren keine Zeit mit Anträgen.

So läuft die BAFA-Förderung mit uns ab

Weil wir eng mit den BAFA-Leitstellen zusammenarbeiten, erfolgt die Förderzusage in der Regel noch am selben Tag. So verlieren Sie keine Zeit und können zügig in Ihre Beratung starten.

Wichtig: Der Antrag muss VOR Beginn der Beratung gestellt werden. Wir übernehmen den Ablauf:

  • Kostenloses Erstgespräch und Prüfung Ihrer Förderfähigkeit
  • Antragstellung über die BAFA-Antragsplattform (vor Beratungsbeginn)
  • Durchführung der Beratung durch uns als gelisteter Berater (ID 191790)
  • Verwendungsnachweis, danach zahlt die BAFA den Zuschuss aus
Beratung zum GründungsBONUS Plus Berlin bei der IBB

Persönliche Beratung, kein Callcenter

Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Vorhaben kennt und Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung begleitet. Auf Augenhöhe, transparent und auf Ihre Situation zugeschnitten.

Wie viel Zuschuss bekomme ich?

Neu 2026: Seit 11/2025 zählen für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller die Bruttokosten als Bemessungsgrundlage. Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026.

50 %

Alte Bundesländer

inkl. Berlin & Region Leipzig

max. 1.750 € Zuschuss

80 %

Neue Bundesländer

+ Region Lüneburg & Trier

max. 2.800 € Zuschuss

Förderfähig: einheitlich max. 3.500 € Beratungskosten. Für den Standort Köln/NRW gilt der Satz von 50 %.

Beispiel (Unternehmen in Köln/NRW): Bei 3.500 € Beratungskosten erhalten Sie 50 % Zuschuss =
1.750 € von der BAFA
. Ihr Eigenanteil: 1.750 €. Antrag und Abrechnung übernehmen wir.

Jetzt für Ihren Standort ausrechnen

Bundesland wählen und in Sekunden sehen, ob 50 % oder 80 % gelten – und was am Ende Ihr Eigenanteil ist.

BAFA-Fördersatz-Rechner

In 20 Sekunden: Welcher Fördersatz für Ihren Standort gilt – und was Sie selbst zahlen.

Ihr Fördersatz
Förderfähige Kosten (max. 3.500 €)
BAFA-Zuschuss
Ihr Eigenanteil
Ihre Ersparnis durch BAFA
Kosten über 3.500 € sind nicht förderfähig – den übersteigenden Teil tragen Sie selbst.

Stand 2026 (Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026). Förderfähig sind max. 3.500 € Beratungskosten; Zuschuss 50 % (max. 1.750 €) bzw. 80 % (max. 2.800 €) je nach Standort. Über die Bewilligung entscheidet die BAFA. Der Antrag muss stets vor Beratungsbeginn gestellt werden. Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine Beratung.

Antrag & Abrechnung: mit uns vs. selbst

Mit Unternehmenswerk

Selbst beantragen

Video-Stimmen

Erfahrungen aus erster Hand

Sehen Sie, wie Gründerinnen und Gründer den Weg in die geförderte Selbstständigkeit erlebt haben, mit Klarnamen und auf Wunsch nachprüfbar.

Dirk Heidbreder – Marketing
Dirk Heidbreder – Marketing 3:02 min
Dmitrij Ramenski – Handwerk
Dmitrij Ramenski – Handwerk 2:48 min
Lisa Fischer – Onlineshop
Lisa Fischer – Onlineshop 2:18 min
Muhammed Aycicek – Gebäudeservice
Muhammed Aycicek – Gebäudeservice 2:39 min
Vorschaubild Colin – Timekeepers, Uhren & E-Commerce
Colin – Timekeepers 2:08 min
Vorschaubild Anika Franke – Coaching & Beratung
Anika Franke – Coaching & Beratung 2:46 min
Vorschaubild Lisa Morgen – Coach & Mentorin
Lisa Morgen – Coach & Mentorin 3:24 min
Vorschaubild Sara Meyerhöfer – Steuerberatung
Sara Meyerhöfer – Steuerberatung 3:05 min
Vorschaubild Silke Woitas-Krüder – Autozentrum WK
Silke Woitas-Krüder – Autozentrum WK 4:13 min
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4,9 / 5 · 64 Google-Bewertungen

In 30 Minuten klären wir alle Ihre Fragen, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zur BAFA-Beratungsförderung

Je nach Unternehmenssitz 50 % oder 80 % der Beratungskosten. Bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 3.500 € sind das maximal 1.750 € (50 %) bzw. 2.800 € (80 %) je Beratung. Stand 2026, Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026.

Ja. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über die BAFA gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie.

In der Regel sehr schnell: Da wir eng mit den BAFA-Leitstellen zusammenarbeiten, liegt die Förderzusage meist noch am selben Tag vor. So können Sie ohne lange Wartezeit in Ihre geförderte Beratung starten.

Nein. Wir bereiten sowohl den Förderantrag als auch den späteren Verwendungsnachweis (die Abrechnung mit der BAFA) komplett für Sie vor. Sie müssen die Unterlagen nur gegenlesen und freigeben – um alle Formalitäten kümmern wir uns.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland, sowohl Jung- als auch Bestandsunternehmen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten gelten Sonderregeln.

Bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen je Unternehmen innerhalb der Laufzeit der Richtlinie, höchstens zwei pro Kalenderjahr.

Wir sind ein bei der BAFA gelisteter Berater (Berater-ID 191790) und übernehmen Antrag, Beratung und Verwendungsnachweis aus einer Hand, damit der Zuschuss reibungslos fließt.

Sichern Sie sich bis zu 80 % Zuschuss

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Förderfähigkeit und den passenden Fördersatz für Ihren Standort.

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