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    Gründungszuschuss: 7 Häufige Fehler bei der Beantragung

    7 häufige Fehler bei der Gründungszuschuss Beantragung

    Die Gründungszuschuss Beantragung lohnt sich, denn der Gründerzuschuss ist ein attraktives Förderprogramm, das dir während der Arbeitslosigkeit helfen kann, dich selbstständig zu machen. Die Bewerbung kann jedoch eine Herausforderung darstellen und lange dauern. Wir zeigen dir, was die 7 häufigsten Fehler bei der Beantragung des Gründungszuschusses sind.

    7 häufige fehler bei der beantragung

    Vermeide diese 7 Fehler bei der Gründungszuschuss Beantragung

    „Arbeitslos – was kann ich jetzt tun?“ Jeder, der arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bezieht, kann einen Gründungszuschuss beantragen. Nur ein Tag Arbeitslosigkeit reicht aus, um den Gründungszuschuss zu bekommen, sofern man keine fahrlässigen Fehler macht. Der Zuschuss wird jedoch nur Personen gewährt, die Arbeitslosengeld 1 beziehen. Personen, die Hartz IV beziehen, haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf.
    Damit die Beantragung des Gründungszuschusses ohne Probleme abläuft und man eine Förderung bewilligt bekommt, sollten spezielle Fehler vermieden werden. Nachfolgend findest du die 7 häufigsten Fehler bei der Gründungszuschuss Beantragung bei der Agentur für Arbeit – aus der praktischen Sicht von erfahrenen Unternehmensberatern.

    01

    Die Bedingungen für den Gründungszuschuss werden nicht erfüllt

    Vergeben wird der Gründerzuschuss von der Agentur für Arbeit. Wer also eine Selbstständigkeit plant und die Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich genau über die Grundvoraussetzungen für die Gründungszuschuss Beantragung informieren und so wenig Fehler wie möglich machen.

    Folgende Bedingungen sollten erfüllt sein:

    Du musst bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein.

    Du solltest Anspruch auf ALG 1 haben und mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein.


    Es ist demnach nicht möglich, sofort von dem Angestelltenverhältnis in die Unternehmensgründung zu wechseln und einen Gründungszuschuss zu beantragen. Lies mehr in unserem Artikel: Gründungszuschuss beantragen Schritt für Schritt oder Gründungszuschuss: Darauf kommt es bei der Beantragung an.

    02

    Vermittlungsvorrang

    Vorrang der Vermittlung nach § 4 Sozialgesetzbuch III bedeutet, dass die Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit per Gesetz die Vermittlung für eine Ausbildung oder an eine offene Arbeitsstelle bevorzugen sollen, bevor etwaige Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung erbracht werden (z. B. Gründungszuschuss). Wenn du also gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast, wird es tendenziell schwieriger eine Bewilligung des Gründungszuschusses zu bekommen.
    In einem solchen Fall ist es von besonderer Wichtigkeit, dass du der Agentur für Arbeit plausibel erklärst, weshalb sich deine berufliche Situation durch die Unternehmensgründung extrem verbessern würde. Und falls du aufgefordert wirst, Bewerbungen zu schreiben, solltest du auf jeden Fall kooperieren statt zu diskutieren.

    03

    Frist auf 150 Tage Restanspruch wird nicht eingehalten

    Um den Gründungszuschuss fehlerfrei zu beantragen, musst du mindestens noch Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld 1 haben und wenigstens einen Tag arbeitslos gewesen sein (bei Antragsstellung). Als Berechnung des Restanspruchs gilt der Tag, an dem du deine hauptberufliche Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anmeldest (Gründungsdatum). Der Nachweis dessen geschieht in den meisten Fällen über den Gewerbeschein.

    Übrigens: Solltest du keine 150 Tage Restanspruch für das Arbeitslosengeld haben, kannst du abgesehen davon einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Durch den AVGS erhältst du von uns kostenlose Unterstützung bei der Planung deines Unternehmens. Wir rechnen lediglich über das Arbeitsamt ab und für dich entstehen keine Beratungskosten. An unserem Standort Köln bieten wir umfassende vor Ort AVGS-Coachings an. Durch das Angebot von Online-Coachings sind wir auch ortsunabhängig tätig und können so bundesweit Business-Vorhaben betreuen.

    04

    Tag der Antragsstellung beachten – Gründungszuschuss

    Vielen Gründerinnen und Gründern passiert Folgendes: Nachdem sie in die Arbeitslosigkeit rutschen, fassen sie kurzerhand den Entschluss, den Gründungszuschuss zu beantragen. „Doch mit welcher Geschäftsidee überhaupt?“, fragen sich die meisten.


    Nach einiger Zeit hin und her überlegen kommen sie dann auf eine passende Geschäftsidee. Wie das so ist, beginnt die Idee zu wachsen und sie möchten sich selbstständig machen. Einige Gründer sind zu diesem Zeitpunkt voller Tatendrang, gehen zum örtlichen Gewerbeamt und melden ihr Unternehmen sofort an.


    Noch in der Arbeitslosigkeit, doch schon selbstständig, besuchen sie nun einige Tage später die Agentur für Arbeit. Sie sprechen mit ihrem Sachbearbeiter und sagen ihm, dass sie sehr motiviert sind, aus der Arbeitslosigkeit zu entfliehen und das Unternehmen auch schon angemeldet haben – sie hätten jetzt gerne den Antrag auf Gründungszuschuss. Der Sachbearbeiter schüttelt jedoch unverzüglich den Kopf und sagt etwas nüchtern: „Leider können Sie den Gründungszuschuss jetzt nicht mehr beantragen, da Ihr Unternehmen bereits angemeldet wurde.“ Wenn die Gründerinnen und Gründer nach dieser Ablehnung das Gebäude der Agentur für Arbeit verlassen, bekommen wir meistens den ersten Anruf von ihnen. Mache dir jedoch keine Sorgen. Selbst wenn du dein Unternehmen bereits im Haupterwerb gegründet hast, bevor du den Antrag auf Gründungszuschuss überhaupt in den Händen hältst, helfen wir dir gerne das Problem zu lösen. Alles, was du dafür tun musst, ist, uns zu kontaktieren.

    05

    Zeit für die Erstellung eines Businessplans ist zu knapp

    Wer den Gründungszuschuss beantragen will, muss sich der Herausforderung Businessplan erstellen stellen. Denn auf Basis von diesem wird entschieden, ob das Geschäftsmodell Hand und Fuß hat und dieses mit dem Gründungszuschuss eine Chance bekommt gegründet zu werden. Der häufigste Grund für eine Ablehnung des Antrags auf Gründungszuschuss ist ein fehlerhafter oder unvollständiger Businessplan. Folgende Artikel helfen dir bei der Erstellung eines eigenen Businessplans:

    Eigenen Businessplan schreiben – Schritt für Schritt

    6 Profi-Tipps zum perfekten Businessplan

    Businessplan Inhalte


    Der Businessplan sollte mit Kompetenzen gespickt sein, sodass eine Tragfähigkeitsbescheinigung einfach einholbar ist. Außerdem ist es wichtig, dass der Businessplan detailgenau und jeder Teil ausführlich beschrieben ist, damit er bei der Arbeitsagentur nicht auf taube Ohren stößt. Gerne kannst du dir von uns deinen Businessplan erstellen lassen.


    Brauchst du eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. eine fachkundige Stellungnahme? Auch damit helfen wir dir gerne aus. – Kostenlose Beratungsstunde

    06

    Die Geschäftsidee ist nicht tragbar bzw. wurde schlecht recherchiert

    „Eine Idee ist noch kein Unternehmen, lediglich ein Anfang.“

    Wir als Unternehmensberatung kommen manchmal an den Punkt, an dem wir uns die Geschäftsidee in einem Businessplan durchlesen und merken, dass die potentiell gründende Person nicht genau weiß, worauf sie bei der Formulierung achten sollte.

    Eine Geschäftsidee muss in einem fiktiven Unternehmen – gedanklich – umgesetzt werden, um zu simulieren, ob die Idee als Geschäft umsetzbar ist. Gleichzeitig sollte die Konkurrenz recherchiert und der Gesamtmarkt betrachtet werden. Dies kann durch die folgenden Überlegungen erreicht werden:

    • Wie funktioniert die Produktkontrolle?
    • Ist es einfach zu bedienen?
    • Welche Vertriebskanäle gibt es?
    • Wie ist die Wettbewerbssituation?
    • Wie hoch sind die Herstellungskosten des Produkts?
    • Zu welchem ​​Preis verkaufen wir es?

    Natürlich sind diese Fragen nicht vollständig, aber sie sind ein erster theoretischer Schritt in Richtung Unternehmen. Außerdem wird den Gründern damit klar, womit sie es zu tun haben, wenn sie von einer Idee zu einem realen Produkt in der realen Welt übergehen.

    07

    Unterlagen sind nicht vollständig

    Damit die Förderung gelingt, sollten Gründer im Besonderen auf die Vollständigkeit des Gründungszuschuss-Antrags achten. Das Formular auf Gründungszuschuss händigt die Agentur für Arbeit lediglich während einem persönlichen Beratungsgespräch zum Gründungszuschuss aus. Dieses muss im Anschluss ausgefüllt aufs Neue an den Sachbearbeiter verschickt werden. Zusätzlich müssen alternative Dokumente eingereicht werden. Diese sind:

    • Businessplan
    • Lebenslauf
    • Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
    • Zeugnisse
    • Gegebenenfalls die zwingende Erlaubnis oder Zulassung für die jeweilige Berufsbranche
    • Fachkundige Stellungnahme

    Gründungszuschuss Beantragung Schritt für Schritt mithilfe von erfahrenen Beratern

    Als Erstes empfehlen wir dir die Gründungszuschuss Beantragung mit uns, als Gründungsberatungsunternehmen zu besprechen, und dann erst mit dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin über das Thema zu reden. Danach folgt der Antrag, den du bei der Agentur für Arbeit einholst und schließlich die Gewerbeanmeldung. Diese solltest du aber zwingend vordatieren, sodass du noch genügend Zeit hast den Businessplan zu erstellen und den Antrag auszufüllen. Wir begleiten dich während des gesamten Prozesses.