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Unternehmenswerk

AVGS-Gründercoaching

AVGS-Gründercoaching: 100 % gefördert in die Selbstständigkeit

Das AVGS-Gründercoaching ist ein 1:1-Coaching für Ihre Existenzgründung, das über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit vollständig gefördert wird. Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.

Was ist ein AVGS-Gründercoaching?

Ein Gründercoaching über den AVGS ist eine geförderte Maßnahme beim Träger (Typ MAT). Ziel ist nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“: Sie entwickeln Ihr Gründungsvorhaben bis zur Tragfähigkeit und werden auf den Start vorbereitet. Wie der Gutschein genau funktioniert und worin sich MAT, MPAV und MAG unterscheiden, lesen Sie im AVGS-Gutschein-Ratgeber.

Durchgeführt werden die Maßnahmen ausschließlich von AZAV-zertifizierten Trägern. Bei uns übernimmt das die Schwesterfirma UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzertifikat Z-000392-2, Maßnahme „Businessweg“ Z-000482-2).

Inhalte des Gründercoachings

Die Schwerpunkte legen wir gemeinsam fest. Je nach Umfang Ihres Gutscheins behandeln wir mehr oder weniger Module:

So läuft es ab

Im kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir Ihren Beratungsbedarf und prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Anschließend beantragen Sie den AVGS bei Ihrem Vermittler – wir bereiten Sie auf dieses Gespräch vor. Nach der Bewilligung lösen Sie den Gutschein bei uns ein und das 1:1-Coaching startet.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter AVGS beantragen. Ob Sie Anspruch haben, klärt die Seite AVGS bei Arbeitsagentur & Jobcenter.

AVGS-Anfrage erstellen: Ihr persönliches Anfrageschreiben fürs Vermittlergespräch generieren Sie hier in einer Minute, und beim Beantragen helfen wir Ihnen persönlich.

Häufige Fragen zum AVGS-Gründercoaching

Ein AVGS-Gründercoaching ist ein 1:1-Coaching zur Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit, das über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit zu 100 % gefördert wird. Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III: die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Es zählt zum Maßnahmetyp MAT (Maßnahme bei einem Träger).

Mit bewilligtem AVGS-Gutschein zahlen Sie 0 € Eigenanteil. Die Kosten rechnet unsere AZAV-zertifizierte Schwesterfirma UW Unternehmensweg GmbH direkt mit der Bundesagentur für Arbeit ab.

Üblich sind 80 bis 160 UE, je nach Einzelfall. Unsere Maßnahme „Businessweg“ (Gründercoaching, Z-000482-2) umfasst bis zu 120 UE. Die genaue Zahl steht in Ihrem AVGS-Gutschein.

Einen Rechtsanspruch auf Aktivierung gibt es nach § 45 Abs. 7 SGB III, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren. Welche konkrete Maßnahme bewilligt wird, entscheidet die Agentur im Ermessen. In der Praxis wird der Gutschein für ein Gründercoaching bei guter Vorbereitung regelmäßig ausgestellt.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.

Klären wir Ihren AVGS gemeinsam

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Voraussetzungen und bereiten Sie auf das Gespräch mit Ihrem Vermittler vor.

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