Wissen · AVGS-Förderung
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) macht Ihr Gründercoaching zu 100 % kostenfrei. Hier finden Sie kurze, geprüfte Antworten auf die häufigsten Fragen, mit den passenden Paragraphen.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
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Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III, mit dem Sie eine Maßnahme – etwa ein Gründercoaching – bei einem zugelassenen Träger zu 100 % gefördert in Anspruch nehmen können.
Rechtsgrundlage sind die „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III. Der Gutschein deckt die kompletten Kosten der Maßnahme ab; abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Behörde.
Wichtig: Eine reine Trägerzulassung genügt nicht. Die konkrete Maßnahme muss AZAV-zugelassen sein und eine gültige Maßnahmenummer haben, sonst ist keine Abrechnung möglich. Unsere Maßnahme „Businessweg“ (Z-000482-2) ist im Verzeichnis der Bundesagentur gelistet.
Der AVGS und der Gründungszuschuss sind zwei verschiedene Förderungen, die sich gut ergänzen. Der AVGS nach § 45 SGB III finanziert das Coaching, mit dem Sie Ihre Gründung vorbereiten. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III sichert nach dem Start für einige Monate Ihren Lebensunterhalt. Kurz gesagt: Der AVGS kommt vor der Gründung, der Gründungszuschuss zum Start.
Viele kombinieren beides: zuerst das AVGS-Coaching für einen tragfähigen Businessplan, danach den Gründungszuschuss für die Anlaufphase. Beide laufen über die Agentur für Arbeit und setzen in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraus.
Einen AVGS können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und Bürgergeld-Bezieher erhalten. Bei Arbeitslosengeld I entsteht nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit ein Rechtsanspruch auf Aktivierung (§ 45 Abs. 7 SGB III); welche konkrete Maßnahme bewilligt wird, entscheidet die Agentur aber im Ermessen.
Der Rechtsanspruch nach § 45 Abs. 7 SGB III greift, wenn Sie ALG I beziehen und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, ohne vermittelt worden zu sein. Die Aktivierung ist dann Pflicht; das konkrete Gründercoaching als Träger-Maßnahme (MAT) wählt die Agentur im Ermessen. In der Praxis wird der Gutschein für ein tragfähiges Vorhaben regelmäßig ausgestellt.
Bürgergeld-Bezieher wenden sich an ihr Jobcenter; die Förderung läuft über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III.
Sie beantragen den AVGS bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter, im Beratungsgespräch oder schriftlich. Begründen Sie den Bedarf (Vorbereitung auf die Selbstständigkeit) und nennen Sie eine konkrete zugelassene Maßnahme.
In vier Schritten: 1. Termin bei der Vermittlungsfachkraft vereinbaren. 2. Gründungsvorhaben und Coaching-Bedarf darlegen. 3. Zugelassene Maßnahme samt Träger benennen. 4. Bewilligten Gutschein beim Träger einlösen.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Begründung und nennen Ihnen unsere passende Maßnahmenummer.
Für Sie 0 €. Bei bewilligtem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten der Maßnahme. Das Gründercoaching ist für Sie zu 100 % kostenfrei.
Der Träger rechnet direkt mit der Behörde ab; Sie zahlen nichts und gehen kein finanzielles Risiko ein.
Ein AVGS hat eine befristete Gültigkeit, häufig rund drei Monate. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme bei einem zugelassenen Träger beginnen, sonst verfällt der Gutschein.
Die genaue Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein. Wählen Sie Ihren Träger deshalb frühzeitig aus, damit die Maßnahme rechtzeitig startet.
AVGS ist ein Sammelbegriff für drei Maßnahmetypen: MPAV (Vermittlung in Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler), MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) und MAT (Maßnahme bei einem Träger). Das Gründercoaching ist immer ein MAT, also eine Maßnahme bei einem AZAV-zugelassenen Träger.
Rechtlich beruht das Gründercoaching auf der „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Für Ihren Weg in die Selbstständigkeit ist der AVGS-MAT der richtige Typ, nicht MPAV oder MAG.
Den Gutschein lösen Sie bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger ein, nicht bei einem Personalvermittler.
Ja. Ein AVGS-Gründercoaching kann vollständig online stattfinden, sofern Träger und Maßnahme dafür zugelassen sind. Unsere Maßnahmen sind bundesweit online durchführbar.
So können Sie ortsunabhängig und flexibel mit Ihrem festen Berater arbeiten, ohne Anfahrt, in ganz Deutschland.
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Weil der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnen sich eine bessere Begründung, ein erneuter Anlauf oder ein Gespräch mit einer anderen Vermittlungsfachkraft. Wir unterstützen Sie bei der Argumentation.
Gegen einen ablehnenden Bescheid ist grundsätzlich ein Widerspruch möglich. Alternativ ist ein Coaching auch als Selbstzahler oder über andere Förderwege denkbar.
Ja. Auch Bürgergeld-Bezieher (ALG II) können einen AVGS erhalten, zuständig ist dann das Jobcenter statt der Agentur für Arbeit. In Kombination mit dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ergibt sich ein starker Fördermix.
Die maßgeblichen Primärquellen zum Nachlesen: Merkblätter und Programmseiten der zuständigen Förderstellen sowie die einschlägigen Gesetzestexte.
Gesetzestext · gesetze-im-internet.de
Infoseite · Bundesagentur für Arbeit
Programmseite · BMWK & KfW – Kostenloses Businessplan-Tool & Rechtsform-Finder
Externe Links zu offiziellen Stellen, geprüft am 19.06.2026. Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
Über den Autor
Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk
Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.
So läuft das geförderte Gründercoaching bei uns ab.
Das geförderte 1:1-Coaching nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III.
Schritt für Schritt zum bewilligten Gutschein.
Ihr Anfrageschreiben fürs Vermittlergespräch in einer Minute – wir helfen auch beim Beantragen.
Alle Fragen rund um den AVGS an einem Ort.
Die steuerfreie Starthilfe für ALG-I-Bezieher.
Die Förderung des Jobcenters nach § 16b SGB II.
2-Minuten-Check: Welche Förderung steht mir zu?
Nein. Der Businessplan entsteht in der Regel erst während des geförderten Coachings. Für den Antrag genügt ein nachvollziehbar dargelegtes Gründungsvorhaben.
Ja. Sie haben die freie Wahl unter den zugelassenen Trägern. Entscheidend ist, dass Träger und Maßnahme AZAV-zugelassen sind und eine gültige Maßnahmenummer haben.