Tool · Gründungszuschuss
Gründungszuschuss-Rechner
Geben Sie Ihr monatliches Arbeitslosengeld I ein und sehen Sie sofort, wie viel Gründungszuschuss über 15 Monate zusammenkommen könnte – inklusive der 150-Tage-Prüfung.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
- AZAV-zertifiziert (Z-000392-2)
- BAFA-registriert · ID 191790
- Stand: 19. Juni 2026
Schätzen Sie in 30 Sekunden, wie viel Gründungszuschuss Sie über 15 Monate erhalten könnten.
Grundlage: § 93 / § 94 SGB III. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung, hauptberufliche und tragfähige Selbstständigkeit sowie eine fachkundige Stellungnahme. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Beratung. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss-Rechner
Wie viel Gründungszuschuss bekomme ich?
In Phase 1 (6 Monate) Ihren bisherigen ALG-I-Satz plus 300 € pro Monat, in Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate, auf Antrag) nur die 300 €. Bei 1.500 € ALG I sind das über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 € – maximal etwa 20.000 €.
Wie genau ist der Rechner?
Er liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis der gesetzlichen Systematik (§ 93/§ 94 SGB III). Maßgeblich ist Ihr individueller ALG-I-Satz laut Bewilligungsbescheid und die Entscheidung der Agentur für Arbeit.
Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein, es ist eine Ermessensleistung – kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung, hauptberufliche, tragfähige Selbstständigkeit und eine fachkundige Stellungnahme. Eine saubere Vorbereitung erhöht die Bewilligungschance deutlich.
Was bedeutet die 150-Tage-Voraussetzung?
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld I noch mindestens 150 Tage betragen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Liegen Sie darunter, ist ein Antrag in der Regel nicht möglich.