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Unternehmenswerk

Tool · Gründungszuschuss

Gründungszuschuss-Rechner

Geben Sie Ihr monatliches Arbeitslosengeld I ein und sehen Sie sofort, wie viel Gründungszuschuss über 15 Monate zusammenkommen könnte – inklusive der 150-Tage-Prüfung.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Geprüft von Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater

Gründungszuschuss-Rechner

Schätzen Sie in 30 Sekunden, wie viel Gründungszuschuss Sie über 15 Monate erhalten könnten.

Ihre Angaben
Phase 1 · Monate 1–6
ALG I weiter (mtl.)
+ Pauschale Sozialversicherung 300 €
Summe pro Monat
Phase 1 gesamt (6 Monate)
Phase 2 · Monate 7–15 (auf Antrag)
9 × 300 € Pauschale 2.700 €
Mögliche Gesamtförderung (15 Mon.)

Grundlage: § 93 / § 94 SGB III. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung, hauptberufliche und tragfähige Selbstständigkeit sowie eine fachkundige Stellungnahme. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Beratung. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss-Rechner

Wie viel Gründungszuschuss bekomme ich?

In Phase 1 (6 Monate) Ihren bisherigen ALG-I-Satz plus 300 € pro Monat, in Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate, auf Antrag) nur die 300 €. Bei 1.500 € ALG I sind das über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 € – maximal etwa 20.000 €.

Er liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis der gesetzlichen Systematik (§ 93/§ 94 SGB III). Maßgeblich ist Ihr individueller ALG-I-Satz laut Bewilligungsbescheid und die Entscheidung der Agentur für Arbeit.

Nein, es ist eine Ermessensleistung – kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung, hauptberufliche, tragfähige Selbstständigkeit und eine fachkundige Stellungnahme. Eine saubere Vorbereitung erhöht die Bewilligungschance deutlich.

Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld I noch mindestens 150 Tage betragen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Liegen Sie darunter, ist ein Antrag in der Regel nicht möglich.

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