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Unternehmenswerk

Wissen · Förderung in NRW

Förderung in NRW: Programme für Gründer

Nordrhein-Westfalen fördert Gründungen mit eigenen Landesprogrammen: NRW.Mikrodarlehen, NRW.BANK-Gründungskredit, Gründungsstipendium.NRW und Bürgschaftsbank NRW. Hier der geprüfte Überblick, kombiniert mit der Bundesförderung.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Geprüft von Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater

Welche Förderung gibt es für Gründer in NRW?

In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich zur Bundesförderung (KfW, Gründungszuschuss) eigene Landesprogramme: das NRW.Mikrodarlehen und Gründungskredite der NRW.BANK, das Gründungsstipendium.NRW, Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW und die kostenlose Beratung im STARTERCENTER NRW.

Der Clou ist die Kombination: Landesförderung (NRW.BANK) und Bundesförderung (KfW, Gründungszuschuss, AVGS) schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich zu einem passenden Fördermix.

Quellen:

Was ist die NRW.BANK?

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie vergibt zinsgünstige Förderkredite, Mikrodarlehen und Beteiligungen für Gründung, Investition und Wachstum. Die meisten Programme laufen über das Hausbankprinzip.

Quellen:

Was ist das NRW.Mikrodarlehen?

Das NRW.Mikrodarlehen ist ein Förderkredit bis 50.000 € für Gründer und junge Unternehmen (bis 5 Jahre) in NRW, mit bis zu 100 % Finanzierung, 10 Jahren Festzins und ohne bankübliche Sicherheiten. Beantragt wird es über ein STARTERCENTER NRW.

Damit eignet es sich besonders für kleinere Vorhaben und für Gründungen ohne Eigenkapital. Gemeinnützig orientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungserlass von 20 % erhalten.

Quellen:

Was ist der NRW.BANK-Gründungskredit?

Der NRW.BANK-Gründungskredit ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen für Gründungen mit höherem Kapitalbedarf, das über Ihre Hausbank beantragt wird. Höhe und Konditionen richten sich nach dem Vorhaben: Maßgeblich ist die aktuelle Konditionenübersicht der NRW.BANK.

Daneben gibt es den NRW.BANK.Universalkredit und – als Landesvariante des KfW-StartGeld – den ERP-Gründerkredit über die NRW.BANK.

Quellen:

Was ist das Gründungsstipendium.NRW?

Das Gründungsstipendium.NRW (früher Gründerstipendium.NRW) fördert innovative Gründungen mit 1.200 € pro Person und Monat für bis zu 12 Monate, für bis zu drei Personen je Team. Voraussetzung sind ein Wohnsitz in NRW, eine hauptberufliche, innovative Gründung und ein Antrag binnen 12 Monaten nach Gründung.

Es sichert den Lebensunterhalt in der frühen, umsatzschwachen Phase. Antragsfrist 2026: bis spätestens 30.09.2026 (Bewilligung bis 31.12.2026).

Quellen:

Wie hilft die Bürgschaftsbank NRW bei fehlenden Sicherheiten?

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt mit einer Ausfallbürgschaft bis zu 80 % des Kreditrisikos (max. 2,0 Mio. €), sodass Ihre Hausbank trotz fehlender Sicherheiten finanzieren kann. Über „Bürgschaft ohne Bank“ ist eine Bürgschaft bis 250.000 € auch vorab direkt möglich.

Was macht das STARTERCENTER NRW?

Die STARTERCENTER NRW bieten kostenlose Erstberatung und Lotsendienste für Gründer: von der Idee über Formalitäten bis zur Förderung. Sie sind zugleich die Stelle, über die das NRW.Mikrodarlehen beantragt wird.

Quellen:

Lässt sich NRW-Förderung mit Bundesförderung kombinieren?

Ja. Typisch ist ein Mix: Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) oder AVGS-Coaching für die Vorbereitung und den Lebensunterhalt, dazu NRW.Mikrodarlehen oder KfW-StartGeld für die Investitionen und – falls Sicherheiten fehlen – eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.

Quellen:

Welche NRW-Förderung gibt es ohne Eigenkapital?

Das NRW.Mikrodarlehen finanziert bis zu 100 % ohne bankübliche Sicherheiten und ist damit auch ohne Eigenkapital zugänglich. Fehlen für größere Kredite Sicherheiten, springt die Bürgschaftsbank NRW ein.

Wo beantrage ich NRW-Förderung?

Das hängt vom Programm ab: Das NRW.Mikrodarlehen beantragen Sie über ein STARTERCENTER NRW, NRW.BANK-Gründungskredite über Ihre Hausbank (Hausbankprinzip), das Gründungsstipendium.NRW über eine anerkannte Anlaufstelle. Wir begleiten Sie durch den passenden Weg.

Als Berater aus NRW (u. a. mit Beratung in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen) kennen wir die regionalen Anlaufstellen und bereiten Ihre Anträge bankfähig vor.

Quellen:
Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.

Weitere häufige Fragen zur NRW-Förderung

Gilt das Gründungsstipendium.NRW auch für nicht-innovative Gründungen?

Nein. Das Gründungsstipendium.NRW fördert ausdrücklich innovative Vorhaben. Für klassische Gründungen sind NRW.Mikrodarlehen, KfW-StartGeld, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld die passenden Wege.

Ja. Wir begleiten Gründungen in ganz Nordrhein-Westfalen, online und auf Wunsch persönlich, unter anderem in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen.

NRW-Förderung optimal kombinieren

Als Berater aus NRW kennen wir Land- und Bundesförderung. Im kostenlosen Erstgespräch stellen wir Ihren passenden Fördermix zusammen und bereiten die Anträge bankfähig vor.

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