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Wissen · Existenzgründung

Existenzgründung: die 8 wichtigsten Fragen

Von der Rechtsform über die Gewerbeanmeldung bis zur Tragfähigkeitsbescheinigung: kurze, geprüfte Antworten auf die zentralen Fragen rund um Ihre Existenzgründung, mit den passenden Paragraphen.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Geprüft von Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater

Was ist eine Existenzgründung?

Eine Existenzgründung ist der Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit: als Gewerbe, freier Beruf oder Unternehmen. Sie umfasst den gesamten Weg von der Geschäftsidee über Anmeldung und Finanzierung bis zum ersten Umsatz.

Man unterscheidet Gründungen im Vollerwerb und im Nebenerwerb sowie Neugründung, Übernahme und Franchise. Je nach Vorhaben gründen Sie als Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z. B. GbR) oder Kapitalgesellschaft (UG, GmbH).

Welche Rechtsform passt zu mir?

Die passende Rechtsform hängt von Haftung, Kapital, Steuern und Gründerzahl ab. Einzelunternehmen und GbR sind schnell und günstig, aber mit voller persönlicher Haftung; UG und GmbH begrenzen die Haftung, erfordern dafür mehr Aufwand und Stammkapital.

Einzelunternehmen/GbR: keine Mindesteinlage, einfache Buchführung, volle Haftung. UG: ab 1 € Stammkapital, aber Rücklagepflicht. GmbH: 25.000 € Stammkapital, Haftungsbeschränkung, Notar und Handelsregister nötig.

Welche Form steuerlich und haftungsrechtlich am besten passt, klären Sie idealerweise mit Steuerberater und Gründungsberatung.

Quellen:

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe müssen Sie nach § 14 GewO anmelden, sobald Sie eine selbstständige, auf Dauer und Gewinn angelegte Tätigkeit aufnehmen. Ausnahme: Freiberufler nach § 18 EStG melden sich direkt beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Stadt und kostet meist rund 20–60 €. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie über ELSTER ausfüllen (Anzeigepflicht nach § 138 AO).

Dabei wählen Sie unter anderem die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sie ist möglich, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Kann ich nebenberuflich selbstständig sein?

Ja. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit neben Anstellung oder Leistungsbezug ist möglich. Angestellte sollten den Arbeitgeber informieren; bei Bürgergeld oder ALG I werden Einkünfte angerechnet.

Beachten Sie: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld setzen eine hauptberufliche Gründung voraus (mindestens 15 Stunden pro Woche). Steuerpflichtig sind Sie ab dem ersten verdienten Euro.

Quellen:

Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, dass Ihre Gründung wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist Pflichtnachweis für den Gründungszuschuss nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III.

Bewertet werden Ihr Businessplan und Ihr Finanzplan. Je belastbarer Ihre Zahlen, desto leichter fällt die Bestätigung. Wir bereiten Ihre Unterlagen so auf, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bescheinigen kann.

Quellen:

Was ist eine fachkundige Stelle?

Eine fachkundige Stelle ist eine Einrichtung, die die Tragfähigkeit einer Gründung beurteilen darf. Nach § 93 Abs. 2 SGB III zählen dazu insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

In der Praxis werden auch Steuerberater und qualifizierte Gründungsberater anerkannt. Im Gesetzeswortlaut genannt sind jedoch ausdrücklich Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Quellen:

Was kostet eine Existenzgründung?

Das hängt stark von Branche und Rechtsform ab. Eine Dienstleistungsgründung als Einzelunternehmen startet oft mit wenigen Hundert Euro, während eine GmbH 25.000 € Stammkapital verlangt (davon mindestens die Hälfte bei der Anmeldung). Formalkosten wie die Gewerbeanmeldung liegen meist bei 20–60 €.

Planen Sie neben den Gründungskosten immer einen Liquiditätspuffer für die Anlaufphase ein. Für den Kapitalbedarf kommen Förderkredite (z. B. KfW), Landesförderbanken und Bürgschaften infrage.

Quellen:

Welche Versicherungen brauche ich als Gründer?

Pflicht ist die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat). Je nach Beruf kommt eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht hinzu (§ 2 SGB VI, z. B. für bestimmte Handwerker, Lehrende und Pflegekräfte). Betrieblich sind je nach Tätigkeit Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht wichtig.

Sinnvoll sind außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung und – falls Sie zuvor Arbeitslosengeld bezogen haben – die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

Quellen:
Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.

Weitere häufige Fragen zur Existenzgründung

Brauche ich für jede Gründung einen Businessplan?

Rechtlich nicht. Für Anträge auf Förderung und Kredite ist ein tragfähiger Businessplan in der Praxis aber faktisch immer Pflicht. Auch für die eigene Orientierung lohnt er sich fast immer.

Gewerbetreibende melden ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an und zahlen ggf. Gewerbesteuer. Freiberufler (Katalogberufe nach § 18 EStG, z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten) melden sich direkt beim Finanzamt und zahlen keine Gewerbesteuer.

Ihre Gründung von Anfang an richtig aufstellen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Rechtsform, Förderung und die nächsten Schritte und begleiten Sie bis zum tragfähigen Businessplan.

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