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Unternehmenswerk

Die Lohnabrechnung gehört zu den Aufgaben, die in jedem Unternehmen zuverlässig und termingerecht erledigt sein müssen. Bereits kleine Fehler können Rückfragen von Mitarbeitenden, Korrekturen bei Meldungen oder zusätzlichen Abstimmungsaufwand verursachen. Für kleine Unternehmen stellt sich deshalb häufig die Frage, ob die Abrechnung intern erfolgen oder an einen spezialisierten Dienstleister übergeben werden sollte.

Diese Entscheidung betrifft einen großen Teil der deutschen Wirtschaft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu kleinen und mittleren Unternehmen zählten im Jahr 2024 rund 3,2 Millionen Unternehmen zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Das entsprach 99,3 Prozent aller Unternehmen. Rund 2,7 Millionen davon galten als Kleinstunternehmen. In diesen Betrieben fehlen häufig eigene Abteilungen, die sich ausschließlich mit Personalverwaltung und Entgeltabrechnung beschäftigen.

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht, da die passende Lösung von der Mitarbeiterzahl, den vorhandenen Fachkenntnissen und den betrieblichen Abläufen abhängt. In vielen Fällen lohnt sich das Outsourcing jedoch früher, als Gründerinnen und Gründer zunächst annehmen.

Lukas Blazek / Pexels (Pexels-Lizenz, frei verwendbar)
Foto: Lukas Blazek / Pexels (Pexels-Lizenz, frei verwendbar)

Warum die Lohnabrechnung kleine Unternehmen besonders fordert

In einem kleinen Betrieb übernimmt die Geschäftsführung häufig mehrere Aufgaben gleichzeitig. Neben der Kundenbetreuung und der Auftragsabwicklung fallen administrative Tätigkeiten an, für die keine eigene Fachabteilung vorhanden ist. Die Lohnabrechnung muss dennoch jeden Monat korrekt vorbereitet, geprüft und abgeschlossen werden.

Dabei genügt es nicht, lediglich die vereinbarten Bruttogehälter in eine Software einzutragen. Arbeitszeiten, Zuschläge, Fehlzeiten, Einmalzahlungen, Sachbezüge und weitere Besonderheiten können die Abrechnung beeinflussen. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben und Meldepflichten, die laufend berücksichtigt werden müssen.

Die Entgeltabrechnung unterliegt klaren formalen Vorgaben. Das zeigt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Entgeltbescheinigungsverordnung. Darin ist genau geregelt, welche Angaben auf einer Entgeltbescheinigung stehen müssen. Dazu kommen die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten – das BMAS erläutert die Grundlagen dafür unter anderem im Rahmen des optimierten Meldeverfahrens.

Besonders heikel wird es, wenn das nötige Wissen nur bei einer einzigen Person liegt. Fällt diese Person krankheitsbedingt oder im Urlaub aus, steht die fristgerechte Abrechnung schnell auf der Kippe. Ein externer Dienstleister mindert genau diese Abhängigkeit, weil er mit festen Prozessen und klaren Vertretungsregelungen arbeitet.

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das Outsourcing?

Eine feste Mindestanzahl an Mitarbeitenden gibt es nicht. Das Outsourcing kann bereits bei wenigen Beschäftigten wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn intern weder die nötige Erfahrung noch ausreichend Zeit vorhanden ist. Entscheidend ist nicht allein die Mitarbeiterzahl, sondern die tatsächliche Komplexität der Abrechnung.

Ein Betrieb mit nur fünf Mitarbeitenden kann durchaus mehr Aufwand verursachen als eines mit fünfzehn. Wechselnde Arbeitszeiten, variable Vergütungen, Minijobs oder unterschiedliche Vertragsmodelle treiben den monatlichen Aufwand nach oben. Bei einheitlichen Gehältern und stabilen Personalstrukturen lässt sich die Abrechnung intern dagegen meist einfacher stemmen.

Bei der Entscheidung sollten kleine Unternehmen unter anderem folgende Punkte berücksichtigen:

  • Zeitaufwand für Vorbereitung, Kontrolle und Rückfragen
  • Kosten für Software, Schulungen und laufende Aktualisierungen
  • vorhandene Fachkenntnisse im Unternehmen
  • Abhängigkeit von einzelnen Personen
  • Anzahl und Komplexität der Beschäftigungsverhältnisse
  • Aufwand für Datenschutz und sichere Datenübertragung

 

Ein reiner Vergleich der monatlichen Dienstleisterkosten greift deshalb zu kurz. Auch die intern gebundene Arbeitszeit verursacht Kosten, selbst wenn sie nicht unmittelbar auf einer Rechnung erscheint. Wer als Gründerin oder Gründer drei Stunden im Monat mit der Abrechnung verbringt, hat diese drei Stunden nicht im Vertrieb.

Vor der Entscheidung empfiehlt sich dennoch ein genauer Vergleich. Eine Übersicht über die Unterschiede sowie die jeweiligen Stärken und Grenzen bietet der Beitrag zum Thema Outsourcing oder Inhouse-Lohnabrechnung.

Die kurze Entscheidungshilfe
Eher intern machen, wenn die Gehälter weitgehend stabil bleiben, nur wenige Beschäftigte mit klaren Verträgen da sind, jemand im Team das wirklich beherrscht – und eine Vertretung vorhanden ist.

Eher auslagern, wenn Arbeitszeiten und Vergütungen schwanken, Minijobs oder gemischte Vertragsmodelle dazukommen, das Wissen an einer einzigen Person hängt oder die Zeit einfach im Kerngeschäft besser investiert ist.

Was wir in unseren AVGS-Gründungscoachings sehen

Im AVGS-Gründungscoaching begleiten wir Menschen aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit. Seit 2018 sind daraus über 750 begleitete Projekte geworden, darunter mehr als 500 Gründungen. Zwei Muster tauchen dabei immer wieder auf – und beide zahlen auf genau diese Frage ein.

Erstens: Die Lohnabrechnung wird als Einzelthema behandelt. Tatsächlich hängt sie an der übrigen Buchhaltung – Belegorganisation, Liquiditätsplanung und die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung greifen ineinander. Im Coaching bauen wir dieses Fundament, bevor die erste Rechnung rausgeht. Wer es später nachrüstet, zahlt drauf: für Aufräumarbeit, für Korrekturen, für Zeit.

Zweitens: Der Schritt von Solo zu Arbeitgeber wird nicht geplant. Die Gründung selbst wird sauber durchgerechnet – Finanzplan, Preise, Kundengewinnung. Die erste Einstellung fällt dabei fast immer hinten runter, weil sie zwei Jahre entfernt scheint. Steht sie dann an, ist plötzlich Zeitdruck da, und die Entscheidung fällt nach Gefühl statt nach Zahlen.

Was wir daraus mitnehmen: Diese Frage lässt sich lange vor der ersten Einstellung klären. Und unabhängig von der Entscheidung bleibt die Verantwortung für die gelieferten Daten im eigenen Haus. Es lohnt sich, die Grundlagen zu verstehen, auch wenn ein Dienstleister die Ausführung übernimmt.

Wo stehst du gerade?

Wenn du selbst aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kann ein AVGS die Beratung vollständig finanzieren. Ob du einen bekommst, entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter – für einen Teil der Anspruchsberechtigten besteht ein Rechtsanspruch, sonst ist es eine Ermessensleistung. Mehr zum AVGS-Gründungscoaching

Wenn du seit mindestens zwei Jahren selbstständig bist und die erste Einstellung planst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für das Fundament. Darum geht es in unserem Kurs „Buchhaltung & Steuern für Solo-Selbstständige“: 4 Tage, 20 Stunden Live-Unterricht plus 5 Stunden Selbstlernzeit – Belegorganisation, digitale Werkzeuge, Rechnungsstellung, steuerliche Pflichten und die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Geleitet von Tatjana Pichlmeier-Radojevic, Diplom-Kauffrau (FH) mit über 24 Jahren Erfahrung. Über die KOMPASS-Förderung sind bis zu 90 Prozent Zuschuss möglich: statt 1.250 Euro liegt der Eigenanteil dann bei 125 Euro. Mehr zum Kurs erfahren

Häufige Fragen zur ausgelagerten Lohnabrechnung

Welche Aufgaben übernimmt ein externer Dienstleister?

Der konkrete Leistungsumfang hängt vom gewählten Anbieter und vom vereinbarten Paket ab. In der Regel übernimmt der Dienstleister die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung, erstellt die Abrechnungsunterlagen und verarbeitet die erforderlichen Meldungen. Das Unternehmen bleibt dafür verantwortlich, alle relevanten Daten wie Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Neueinstellungen oder Gehaltsänderungen vollständig und fristgerecht zu übermitteln.

Wie hoch sind die Kosten für das Outsourcing der Lohnabrechnung?

Die Kosten richten sich meist nach der Anzahl der Mitarbeitenden, dem Umfang der Leistungen und der Komplexität der Beschäftigungsverhältnisse. Zusätzlicher Aufwand kann entstehen, wenn häufig Korrekturen, variable Vergütungen oder besondere Vertragsmodelle zu berücksichtigen sind. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Unternehmen nicht nur das Angebot des Dienstleisters, sondern auch interne Softwarekosten, Schulungen und den eigenen Zeitaufwand einbeziehen.

Bleibt das Unternehmen trotz Outsourcing verantwortlich?

Auch nach der Auslagerung trägt das Unternehmen weiterhin Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Angaben. Deshalb sind klare Zuständigkeiten, feste Fristen und nachvollziehbare Kontrollprozesse erforderlich. Ein zuverlässiger Dienstleister unterstützt bei der fachgerechten Abwicklung, ersetzt jedoch nicht die interne Prüfung wichtiger Personal- und Abrechnungsdaten.

Brauche ich das schon als Solo-Selbstständige?

Nein. Ohne Angestellte fällt keine Lohnabrechnung an. Relevant wird das Thema, sobald die erste Person eingestellt wird – oder wenn regelmäßig mit Minijobbern gearbeitet wird.
Weitere hilfreiche Informationen zu einem zentralen Unternehmensthema bietet der Beitrag zur Buchhaltung für Selbstständige.

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