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Unternehmenswerk

Gründungszuschuss · Hamburg

Gründungs­zuschuss in Hamburg

Sie sind in Hamburg arbeitslos gemeldet (ALG I) und möchten gründen? Der Gründungszuschuss sichert Ihren Start, steuerfrei und ohne Rückzahlung. Wir bereiten Ihren Antrag bei der Agentur für Arbeit Hamburg vor, von der fachkundigen Stellungnahme bis zum tragfähigen Businessplan.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Geprüft von Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater

bis ~20.000 €

Förderung gesamt

15 Monate

in zwei Phasen

steuerfrei

keine Rückzahlung

Wie hoch ist der Gründungszuschuss in Hamburg?

Die Höhe ist bundeseinheitlich, nicht ortsabhängig: In Phase 1 (6 Monate) erhalten Sie Ihren letzten ALG-I-Satz plus 300 € pro Monat, in Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate) nur die 300 €. Über 15 Monate kommen so rund 13.500 € bis etwa 20.000 € zusammen.

PhaseDauerFörderung / Monat
Phase 16 MonateALG-I-Satz + 300 € Pauschale
Phase 2 (auf Antrag)bis 9 Monate300 € Pauschale
Gründungszuschuss-Rechner

Schätzen Sie in 30 Sekunden, wie viel Gründungszuschuss Sie über 15 Monate erhalten könnten.

Ihre Angaben
Phase 1 · Monate 1–6
ALG I weiter (mtl.)
+ Pauschale Sozialversicherung 300 €
Summe pro Monat
Phase 1 gesamt (6 Monate)
Phase 2 · Monate 7–15 (auf Antrag)
9 × 300 € Pauschale 2.700 €
Mögliche Gesamtförderung (15 Mon.)

Grundlage: § 93 / § 94 SGB III. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung, hauptberufliche und tragfähige Selbstständigkeit sowie eine fachkundige Stellungnahme. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Beratung. Stand: Juni 2026.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Alle Details, Höhe-Rechenbeispiele und den vollständigen Ablauf finden Sie im Gründungszuschuss-Ratgeber. Beziehen Sie Bürgergeld statt ALG I? Dann kommt in Hamburg das Einstiegsgeld vom Jobcenter infrage.

Ihre Agentur für Arbeit in Hamburg

Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit Hamburg, immer vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.

Agentur für Arbeit Hamburg

Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg (Hammerbrook)

Wir kennen die Anforderungen und bereiten Sie auf das Gespräch mit Ihrer Agentur vor, online und ortsunabhängig, mit förder- und bankfähigen Unterlagen.

Häufige Fragen: Gründungszuschuss in Hamburg

Wo beantrage ich den Gründungszuschuss in Hamburg?

Den Antrag stellen Sie vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur für Arbeit Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg (Hammerbrook)). Wichtig: vor dem Start, mit Businessplan, Finanzplan und fachkundiger Stellungnahme.

Die Höhe ist bundeseinheitlich und richtet sich nach Ihrem ALG-I-Satz: In Phase 1 (6 Monate) Ihr ALG-I-Satz plus 300 € pro Monat, in Phase 2 (bis zu 9 Monate, auf Antrag) nur die 300 €. Über 15 Monate sind das je nach ALG-I-Höhe rund 13.500 € bis etwa 20.000 €, steuerfrei und ohne Rückzahlung.

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit (§ 93 Abs. 1 SGB III). Deshalb sind ein überzeugender Businessplan und eine fundierte fachkundige Stellungnahme entscheidend für die Bewilligung.

Beides. Wir begleiten Gründerinnen und Gründer in Hamburg und bundesweit, vollständig online und auf Wunsch persönlich. Wir bereiten Businessplan, Finanzplan und die Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme vor, damit Ihr Antrag bei der Agentur für Arbeit Hamburg überzeugt.

Wir finden die beste Lösung für Ihr Vorhaben.

In 3 kurzen Schritten zu Ihrem kostenlosen Erstgespräch mit einem Experten.

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Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel ist seit 2018 in der Förder- und Gründungsberatung tätig und hat über 500 bewilligte Gründungszuschuss-Anträge begleitet. AZAV-Träger, BAFA-registriert (ID 191790) und Fachautor im Gründermagazin StartingUp.

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