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    Gründungszuschuss beantragen

    Gründungszuschuss beantragen – so funktioniert’s!

    Gründungszuschuss beantragen lohnt sich! Mit dem Gründungszuschuss hilft die Arbeitsagentur Arbeitssuchenden, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen möchten. Berechtigt für die Fördermittel sind lediglich Empfänger von Arbeitslosengeld 1. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 können das Einstiegsgeld und den Investitionszuschuss beantragen. Bei erfolgreicher Bewilligung, erhältst du eine Gründerförderung in Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes sowie zusätzlich 300 Euro als Krankenversicherungsbeitrag.

    so beantragst du den gründungszuschuss

    Vorteile des Gründungszuschusses

    Den Gründungszuschuss beantragen, können insbesondere Existenzgründer, die in Deutschland leben. Er gilt als Basis für eine Neugründung aus der Arbeitslosigkeit, um besonders während der ersten Phase der Selbstständigkeit durch die Gründerförderung abgesichert zu sein.


    Der Gründungszuschuss dient dir so als kleines Polster, um die ersten Erfahrungen in der Selbstständigkeit zu machen, ohne sich um den Lebensunterhalt sorgen zu müssen. Das kann sehr von Vorteil sein, denn nur so kannst du dich wichtigen Dingen wie dem Aufbau deines Unternehmens oder der Kundenakquise widmen und dich voll und ganz darauf konzentrieren. In diesem Artikel zum Thema „Gründungszuschuss beantragen“ erfährst du, was genau der Gründungszuschuss ist, wie du den Gründungszuschuss richtig beantragst und wie du ein kostenloses Gründungs-Coaching erhältst.

    Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

    Der Gründungszuschuss dient als Anschubfinanzierung für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Die Höhe und die Dauer des Gründungszuschusses hängen von verschiedenen Faktoren ab, die individuell geprüft werden.en Gründungszuschuss beantragen können in jedem Fall:

    • alle, die ALG 1 beziehen
    • alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig machen
    • und einen Restanspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld haben

    Gründungszuschuss beantragen: Lass dich vor allem nicht unterkriegen

    Die aktuelle Bewilligungspraxis von Gründungszuschüssen bei der Agentur für Arbeit scheint nach unseren Erfahrungen teilweise etwas fragwürdig. Dies liegt wohl an den 2010 von der Bundesregierung angekündigten Sparmaßnahmen bei Fördermitteln des Bundes und vor allem bei der Vergabe des Gründungszuschusses. Seitdem beobachten wir, dass Arbeitssuchende oder potentielle Gründerinnen und Gründer von ihren Beratern in manchen Fällen abgewimmelt werden, und das mit stellenweise undurchsichtigen Argumenten. Hier ganz klar unser Hinweis: Wenn du dich nicht verunsichern lässt und einen lupenreinen Businessplan vorlegst, wird dein Antrag auf Gründungszuschuss in der Regel auch heute noch bewilligt.

    Informationen über den Antrag auf Gründungszuschuss einholen

    Gerade bei der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ist es sinnvoll, sich vorab darüber zu informieren, wie die Beantragung abläuft, was man beachten sollte, welche Fehler man nicht machen darf und wie der Businessplan geschrieben sein muss. Wir empfehlen 4 bis 6 Wochen vor Beginn der 150 Tage Restanspruch anzufangen.
    Die beste Anlaufstellen, um sich über die Gründung eines eigenen Unternehmens aus ALG 1 zu informieren, sind in diesem Fall sogenannte Gründerberater oder zertifizierte Unternehmensberater, wie wir es sind.

    Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen

    Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen einige Anforderungen zwingend erfüllt werden, bevor man sich als Gründer behaupten darf. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Du beziehst mindestens einen Tag das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1).
    • Du hast mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1.
    • Du hast eine überzeugende Geschäftsidee.
    • Du wurdest als schwer vermittelbar eingestuft und deine Bewerbungen waren bisher erfolglos.

    Nur unter diesen Voraussetzungen darfst du bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, deine Geschäftsidee vorstellen und die Arbeitslosigkeit ggf. durch deine Unternehmensgründung ersetzen.

    Gründungszuschuss beantragen: Vorgespräch bei der Agentur für Arbeit

    Das Vorgespräch dient dazu gemeinsam mit dir die Gründungsidee durchzugehen. Nachdem du bei der Agentur für Arbeit vorsprechen und dein Vorhaben erläutern konntest sowie alle eventuellen Fragen geklärt sind, bekommst du die Unterlagen für die Beantragung des Gründungszuschusses sofort zugesendet. Das Vorabgespräch ist gleichzeitig auch der richtige Zeitpunkt zu erwähnen, dass du für eine fundierte Eignung für die Selbstständigkeit gerne an einem Gründer-Coaching teilnehmen würdest und dafür einen AVGS beantragen möchtest.


    Der AVGS berechtigt dich bei akkreditierten Gründerberaterinnen und -beratern ein kostenloses AVGS-Coaching zu absolvieren. Bei diesem Coaching bekommst du die Chance, deine unternehmerischen Fähigkeiten auszubauen, Fragen an einen professionellen Unternehmensberater zu stellen sowie deine Idee intensiv durchzugehen.


    Es ist sehr wichtig, dass das alles vor der Gewerbeanmeldung erfolgt und du alle notwendigen Unterlagen vorher zusammen gestellt hast.

    Starthilfe: Vorgründungscoaching oder AVGS Coaching

    Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die fachliche Fragen stellen möchten oder das Gefühl haben, dass sie Defizite haben, können in manchen Bundesländern ein Vorgründercoaching beantragen. Wenn du dich als Gründer*in eines Unternehmens deinen Defiziten stellst und diese mit einem Coaching überwinden kannst, ist das ein positives Signal für deinen Sachbearbeiter. Eine andere Möglichkeit, an ein Gründercoaching zu kommen, ist einen AVGS zu beantragen, den man selbst bei einem zertifizierten Berater einreichen kann.

    Notwendige Unterlagen: Zulassung, fachliche Eignung, ggf. Erlaubnis

    Für manche selbstständigen Tätigkeiten brauchst du eine Erlaubnis oder eine Zulassung der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer), zum Beispiel eine Konzession im Falle eines Bäckereibetriebes, welcher Speisen und Getränke vor Ort anbieten möchte. Gleichwohl benötigen Bäckerinnen und Bäcker laut Gesetzgebung eine spezielle fachliche Eignung – es gilt die Meisterpflicht. Zwar kann man als Gründer selbst die Meisterpflicht umgehen, doch es muss ausdrücklich ein Meister im Betrieb sein, wenn auch als Angestellter. Das Vorlegen einer solchen Eignung, Erlaubnis oder Zulassung für die jeweilige Branche ist Voraussetzung für die Starthilfe. Informiere dich also, bevor du den Antrag abgibst und besorge dir die notwendigen Unterlagen – das ist sehr wichtig.

    Basis für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist der Businessplan

    Der Businessplan! Für viele ist die Erstellung des Businessplans die größte Hürde bei der Beantragung des Gründungszuschusses. Er beinhaltet die Planung der ersten Jahre und muss das Konzept des Unternehmens umfassend beschreiben. Außerdem gehört eine ausführliche Finanzplanung und eine Umsatzprognose hinein. Du möchtest wissen, wie du selbst deinen Businessplan schreiben kannst? Klicke auf den Link für mehr Informationen.

    Businessplan durch fachkundige Stelle prüfen lassen

    Die fachkundige Stellungnahme oder auch Tragfähigkeitsbescheinigung benötigst du unbedingt für die endgültige Bewilligung vom Arbeitsamt, wenn du einen Gründungszuschuss beantragst. Sobald du eine Tragfähigkeitsbescheinigung hast, bedeutet das: Die Annahmen in deinem Businessplan sind plausibel und umsetzbar.


    Du solltest ihn in jedem Fall von uns prüfen lassen, wenn du der Arbeitsagentur keinen Grund für eine Ablehnung bieten möchtest. Für die Prüfung und weitere Fragen sind wir genau die richtige Anlaufstelle – wir sind Gründerberaterinnen und -berater mit langjähriger Erfahrung und verfügen über das nötige Know-how. Außerdem helfen wir dir gerne bei all deinen Hürden. Kontaktiere uns – wir haben 100 % aller Gründungszuschüsse erfolgreich zur Bewilligung gebracht.

    Vorm Gründungszuschuss Beantragen: Selbstständigkeit offiziell anmelden

    Bevor du den Gründungszuschuss final beantragst, musst du dein zukünftiges Unternehmen noch gründen, also beim Gewerbeamt oder Finanzamt offiziell anmelden. Das Datum der Gründung darf durchaus einige Wochen in der Zukunft liegen. Achte jedoch akribisch darauf, dass dir zu diesem Zeitpunkt noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 zustehen.

    Antrag auf Gründungszuschuss im Jahr 2023

    Fülle die Formulare, die du durch die Bitte um einen Antrag auf Gründungszuschuss erhalten hast, sorgfältig aus und lass auch diese von uns oder von einer anderen fachkundigen Stelle überprüfen.

    Alle Unterlagen auf einen Blick:

    • die ausgefüllten Formulare des Antrags
    • der Businessplan, inklusive Finanzplan und Umsatzprognose
    • eventuell nötige Erlaubnis, Zulassung oder fachliche Eignung
    • fachkundige Stellungnahme (Bescheinigung der Tragfähigkeit deines Konzeptes)
    • Nachweis über die fristgerechte Anmeldung der Selbstständigkeit

    Verlängerung des Gründungszuschusses früh beantragen

    Sofern der Gründungszuschuss genehmigt wurde, läuft er nach 6 Monaten auch gleich wieder aus. In einigen Fällen kann es von Vorteil sein die Verlängerung für weitere 9 Monate zu beantragen. Aus diesem Grund solltest du 4 Monate nach der Gründung deines Start-ups alle notwendigen Informationen dafür einholen und die Chance auf weitere Fördermittel wahrnehmen.


    Folgender Artikel verrät, wie du den Gründungszuschuss verlängerst und wie du dir weitere 300 Euro pro Monat sichern kannst.


    Gründungszuschuss Schritt für Schritt mit unserer Hilfe beantragen

    Wir helfen dir bei allen Fragen, bei der Beschaffung der richtigen Unterlagen und bei der richtigen Beantragung des Gründungszuschusses. 100% kostenlos und ohne Haken.