Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch sichern
    was ist der gründungszuschuss?

    Arbeitslos? Selbstständigkeit über den Gründungszuschuss

    Der Gründungszuschuss ist eine der wichtigsten Instrumente der Regierung zur Unterstützung von Arbeitslosen bei der Gründung ihres eigenen Unternehmens. Und häufig stellt sich bei manchen Menschen die Frage: Arbeitslos – was tun? Du kannst Finanzmittel, Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen, um deine Geschäftsidee auf den Weg zu bringen.

    was ist der gründungszuschuss?

    Was ist der Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit?

    Der Gründungszuschuss ist ein Unterstützungsprogramm und zählt zu den Fördermitteln für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, welches sich an angehende Unternehmerinnen und Unternehmer ab 18 Jahren richtet, die derzeit Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld 1) erhalten. Aber was sind die Regeln, wie hoch sind die Zahlungen und wie kannst du davon profitieren? Das alles klären wir in unseren ausführlichen Artikeln zum Thema Gründungszuschuss.

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet praktische und finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihr eigenes Unternehmen gründen wollen. Diese Unterstützung besteht aus einer Kombination von Unternehmensberatung sowie einem monatlichen Zuschuss. Das Motto hier: „Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit“.

    Bevor du den Gründungszuschuss beantragst, macht es Sinn, dass du einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bei deinem Sachbearbeiter anfragst. Mit diesem Gutschein darfst du bei einer Unternehmensberatung, wie wir es sind, an einem professionelle Gründer-Coaching teilnehmen. Während dieses Coachings helfen wir dir bei der Erstellung deines Businessplans und unterstützen dich bei der Erstellung einer Strategie, deine Idee in ein realistisches, einkommensschaffendes Unternehmen umzuwandeln.

    Hast du Anspruch auf Gründungszuschuss?

    Wer kann Gründungszuschuss beantragen?

    • alle die ALG 1 beziehen
    • alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig machen
    • und einen Restanspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld haben

    Er dient als Anschubfinanzierung, um sich mit einer guten Geschäftsidee erfolgreich auf dem Markt zu etablieren. Die Höhe und die Dauer des Gründungszuschusses hängen währenddessen von verschiedenen Faktoren ab.

    Dein Gründungszuschuss: Bis zu 15 Monate!

    So lange wird der Gründungszuschuss im besten Fall gewährt. Diese 15 Monate bestehen aus zwei konkreten Phasen:

    1. Eine Grundförderung, plus Beitrag für die Krankenversicherung

    Sechs Monate lang erhältst du eine Grundförderung in Höhe des bisherigen ALG 1-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben (diese können de facto höher oder niedriger ausfallen). Die Grundförderung fließt in die Berechnung deiner Krankenversicherungsbeiträge ein, wenn du gesetzlich versichert bist.

    2. Die Aufbauförderung: 9 Monate Krankenversicherungsbeitrag

    Außer der Grundförderung kannst du einmalig eine Verlängerung um neun Monate beantragen. In dieser Zeit erhältst du nicht den vollen Zuschuss, jedoch noch die Pauschale für den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 300 Euro. Die Aufbauförderung fließt nicht in die Berechnung deiner Krankenversicherungsbeiträge ein.

    Um so viel Geld geht es beim Gründungszuschuss aus ALG 1

    Verheiratete Gründerinnen und Gründer mit Kind, die zuvor ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben, können bis zu 20.425 Euro Gründungszuschuss erhalten. Alleinstehende ohne Kind bis zu 16.709 Euro.

    So stellst du einen Antrag auf Existenzgründungszuschuss

    Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist die perfekte Förderung für Arbeitssuchende, die sich selbstständig machen möchten – doch neben all den Vorteilen gibt es auch Nachteile.

    Aufgrund der undurchsichtigen Regeln, fragen sich einige unserer Klienten regelmäßig, wie man einen Gründungszuschuss beantragen kann und was es zu beachten gibt. Hier ein kurzer Überblick, sofern du alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllst:

    • Stelle schriftlich einen Antrag bei der Agentur für Arbeit.
    • Schreibe einen professionellen Businessplan.
    • Fülle den Antrag zusammen mit einem unserer Gründerberaterinnen oder -beratern aus.
    • Sofern dein Businessplan den behördlichen Standards entspricht und du nötige Kompetenzen vorweisen kannst sowie deine Geschäftsidee zukunftsträchtig ist, bekommst du von uns eine fachkundige Stellungnahme ausgehändigt.
    • Das Wichtigste: Vor Ablauf der 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld-1 musst du den Antrag auf Gründungszuschuss, die Gewerbeanmeldung, sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bei deinem Sachbearbeiter einreichen.
    • Wenn alles gut verläuft, bekommst du nach ein paar Wochen Bearbeitungszeit den Bewilligungsbescheid per Post.

    AVGS beantragen und kostenloses Gründercoaching erhalten

    Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit betroffen? Dann kannst du über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dadurch erhältst du die Möglichkeit, an einem individuellen AVGS-Coaching von einem akkreditierten Berater zur beruflichen Um- oder Neuorientierung ohne Unkosten teilzunehmen. Dieses Coaching kann beispielsweise dazu genutzt werden deine Geschäftsidee auszuarbeiten oder dient der Erstellung eines Businessplans, bevor du einen Antrag auf Gründungszuschuss stellst. Je nach Bedarf und Situation erhältst du den AVGS über 15, 20 oder sogar mehr Unterrichtseinheiten (UEs).

    Potentielle Nachteile des Gründungszuschusses

    Obwohl der Gründungszuschuss für diejenigen, die ein Unternehmen gründen möchten, sehr nützlich sein kann, solltest du wissen, dass das Programm einige potenzielle Nachteile mit sich bringt. Der erste ist, dass du dein Arbeitslosengeld aufgeben musst, bevor du den Gründungszuschuss erhältst. Daher solltest du eng mit den Beraterinnen und Beratern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass du von deiner Geschäftsidee überzeugt bist, bevor du dies tust.

    Außerdem solltest du bedenken, dass der Zuschuss in Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes vielleicht nicht ausreicht, um dein Unternehmen zu gründen. In diesem Fall kannst du andere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und dich ggf. mit uns in Verbindung setzen, denn unsere Dienstleistung als professionelle Unternehmensberatung beinhaltet auch eine Finanzierungsberatung.

    Existenzgründung aus Hartz IV

    Hartz IV-Empfänger, die Existenzgründer werden möchten, können keinen Gründungszuschuss beantragen. Das Jobcenter bietet ihnen in diesem Fall nichtsdestotrotz eine Förderung in Form eines Einstiegsgeldes an, um sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Das Einstiegsgeld soll die Aufnahme einer hauptberuflichen, selbstständigen Tätigkeit fördern.

    Vor der Existenzgründung müssen Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfängern das Einstiegsgeld bei den zuständigen Arbeitsvermittelnden beantragen. Dieser beaufsichtigt, ob die neue Erwerbstätigkeit voraussichtlich dafür sorgt, dass du in Zukunft nicht mehr auf ALG 2 angewiesen bist und ob die Förderung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist. Folglich wird entschieden, wie lange der Zuschuss gezahlt wird und wie hoch dieser ausfällt.


    Unternehmenswerk als zuverlässiger Partner bei der Gründungszuschuss Beantragung

    Als Gründerberaterinnen und -berater unterstützen wir dich während des gesamten Prozesses. Von der Kommunikation über ein gelungenes gefördertes Gründer-Coaching bis hin zum erfolgreichen Einreichen des Antrages auf Gründungszuschuss – sowohl in Köln und NRW als auch auch in der gesamten Bundesrepublik. Willst du uns ganz unverbindlich kontaktieren?