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    Gründungszuschuss beantragen und ohne Sorgen in die Selbstständigkeit starten

    Gründungszuschuss beantragen und ohne Sorgen in die Selbstständigkeit starten

    Du beziehst zurzeit Arbeitslosengeld 1 oder Hartz IV (ALG 2) und möchtest dich nun gerne aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen? Dann kann dich ein Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld vom Jobcenter finanziell absichern und erleichtert dir somit den Start in die Selbstständigkeit. Wir helfen dir beim Gründungszuschuss Beantragen und unterstützen dich bei deiner Existenzgründung.

    gründungszuschuss beratung

    Von uns für dich

    Erfolgreich einen Gründungszuschuss beantragen

    Wir helfen dir dabei, deine Vermittler von deiner Geschäftsidee zu überzeugen und einen Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen. Bevor wir gemeinsam den Gründungszuschuss beantragen fokussieren wir uns zunächst auf folgende Punkte:

    • Bist du eine Unternehmerpersönlichkeit oder auf dem Weg dahin?
    • Verfügst du über fachliche Kompetenzen?
    • Ist dein Geschäftsmodell vollständig erklärt, schlüssig und überzeugend?
    • Reichen die Erträge aus der Selbstständigkeit für den Lebensunterhalt?

    Die Klärung dieser Fragen ist wichtig, um einen aussagekräftigen Antrag auf Gründerzuschuss formulieren zu können. Wir unterstützen dich also auch bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich deiner geplanten Selbstständigkeit.

    Gründercoaching

    Über die Beantragung des Gründungszuschusses hinaus

    Den ersten Schritt zu deinem zukünftigen Leben als Unternehmerin oder Unternehmer hast du mit deiner Geschäftsidee bereits getan. Allerdings bedarf es mehr als nur einer guten Idee. Deshalb coachen wir Gründerinnen und Gründer hin zu einer erfolgsversprechenden Selbstständigkeit – mit dem AVGS-Gutschein sogar 100% kostenfrei.

    Wir coachen dich dahingehend, dass du die vorherigen Fragen selbstbewusst beantworten und bei der Antragstellung überzeugend darstellen kannst, warum…

    • …du eine Unternehmerpersönlichkeit bist oder sein wirst.
    • …du genau die richtigen fachlichen Kompetenzen für deinen Plan hast.
    • …dein Geschäftsmodell erfolgversprechend ist.
    • …du in Zukunft von der Selbstständigkeit leben kannst.

    Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist unsere Beratung für dich kostenlos. Du musst also nichts bezahlen für die Beratung zur Gründerförderung, zur Finanzierung und für die Erstellung des Businessplans. Wenn du eine Start-up-Idee hast und gerade arbeitssuchend bist, dann hast du gute Chancen auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Nimm am besten gleich Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen dich bei allen Schritten in deine Selbstständigkeit. Komm zudem gerne auf uns zu, bevor du Fördermittel beantragst! Dann sind deine Erfolgsaussichten größer.

    ANTRAGSTELLUNG

    Worauf du beim Antrag auf Gründungszuschuss achten solltest

    Die Person, die über deinen Antrag auf Gründungszuschuss entscheidet, macht sich ein Bild von deiner Persönlichkeit, von deinen fachlichen Qualifikationen und von den Erfolgsaussichten deiner Geschäftsidee. Ziel der Fördergelder ist schließlich, dass du in absehbarer Zeit gut von deiner Selbstständigkeit leben kannst. Je besser du auf diese Gespräche vorbereitet bist, umso größer ist deine Chance, den Gründungszuschuss aus ALG1 zu erhalten.

    Elementar für die Beantragung des Gründerzuschusses ist, dass du deine Zahlen kennst. Dann hast du eine solide Basis für deinen Erfolg und kannst dieses Selbstbewusstsein ausstrahlen. Voraussetzung ist, dass diese Zahlen ehrlich, transparent und ungeschönt sind.

    Manchmal werden Anträge auf Gründerförderung abgelehnt, wenn der Antragstellende gut vermittelbar ist. Umso wichtiger ist es, dass du dich als Unternehmerpersönlichkeit „durch und durch“ präsentierst. Während der Arbeit an deinem Businessplan befassen wir uns auch mit diesem Thema.

    BUSINESSPLAN

    Ohne Businessplan kein Gründerzuschuss

    Ein Businessplan ist nicht nur eine Notwendigkeit zur Beantragung des Gründerzuschusses sondern auch ein wertvoller Wegweiser für dich selbst. Du wirst Zusammenhänge noch besser verstehen und hast mit einem guten, ehrlichen Geschäftsplan eine klare Vision für deine unternehmerische Zukunft. Eine Vision, für die es sich lohnt!

    Auch für die Agentur für Arbeit und andere potenzielle Geldgeber ist der Businessplan ein wichtiges Dokument, das zur Entscheidungsfindung wesentlich beiträgt. Mit einem überzeugenden Businessplan steigst du gleich ganz anders in die Gespräche mit deinem Vermittler ein. Daten und Fakten geben dir Sicherheit und stärken dein Selbstvertrauen. Eine transparente, vollständige Ausführung des Businessplans wirkt sich positiv auf die Einschätzung durch deinen Vermittler aus und erhöht deine Chancen auf Bewilligung des Gründerzuschusses enorm.

    gründungszuschuss beratung

    Der Gründungszuschuss für ALG 1-Empfänger

    Wenn du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Wird dein Antrag bewilligt, dann erhältst du den Zuschuss bis zu 15 Monate lang. In den ersten 6 Monaten bekommst du über das normale Arbeitslosengeld 1 hinaus eine zusätzliche Summe in Höhe von 300 Euro. Diese 300 Euro kannst du weitere 9 Monate erhalten, wenn du belegst, dass du das Geld zur sozialen Absicherung brauchst. Den Beleg dafür erbringst du im Businessplan..

    Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine Kann-Leistung, also eine Frage des persönlichen Ermessens. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Umso wichtiger ist es, dass du dich für die Gespräche mit dem Entscheider perfekt vorbereitest.

    gründungszuschuss beratung

    Einstiegsgeld und Investitionszuschuss aus ALG 2

    Auch wenn du Arbeitslosengeld 2, also Hartz IV, beziehst, kannst du Fördermittel für den Start in deine Selbstständigkeit beantragen. Mit dem Einstiegsgeld bekommst du eine 24 Monate währende Unterstützung – zusätzlich zur Regelleistung. Die Höhe des Zuschusses liegt für gewöhnlich bei 50 % der Regelleistung. Darüber hinaus gibt es noch die Chance auf einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Dieser Investitionszuschuss dient dem Erwerb von Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Geschäftsausstattung usw.

    Eine Voraussetzung ist, dass du die geplante Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden hauptberuflich ausübst. Auch hier prüft das Amt die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee und ob du persönlich für eine Selbstständigkeit geeignet bist.


    Erleichtere dir den Start ins Start-up! Profitiere von unserer Expertise.

    Mit unserer individuellen und professionellen Gründungsberatung begleiten und unterstützen dich bei jedem Schritt. Für einen guten Start und eine erfolgreiche Selbstständigkeit.